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Darmstadt: Haftstrafe nach Tötungsversuch bei Fahrradausflug


Attacke während Ausflug
Familienvater muss wegen Tötungsversuch in Haft

Von dpa
25.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Darmstadt: Nach einem Tötungsversuch entschied das Gericht über die Haftstrafe des Familienvaters.Vergrößern des Bildes
Landgericht Darmstadt: Nach einem Tötungsversuch entschied das Gericht über die Haftstrafe des Familienvaters. (Quelle: brennweiteffm/imago-images-bilder)
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Nachdem ein Mann seine Ehefrau während eines Fahrradausflugs mit einem Stein angegriffen hatte, ist er jetzt zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht entschied dabei zugunsten der Verteidigung.

Nach einem Angriff auf seine Ehefrau mit einem Stein während eines Fahrradausflugs ist ein Mann zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der 55 Jahre alte Familienvater aus Dietzenbach muss nach dem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung für fünf Jahre und drei Monate in Haft. Nach Auffassung der Richter war er bei dem Ausflug in Rödermark (Kreis Offenbach) mit einem großen Stein von hinten auf seine 52 Jahre alte Frau losgegangen und hatte auf sie eingeschlagen.

Das Gericht ging davon aus, dass die Ehefrau überlebte, weil der Angeklagte von ihr abließ, als sie ihn anschrie und fragte, ob er sie etwa umbringen wolle. Die Geschädigte hatte dies der Polizei geschildert.

Staatsanwaltschaft plädiert auf versuchten Mord

Eigentlich sei die Tat "der klassisch versuchte Mord" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung – auch weil der Angeklagte den Stein mitgeführt habe und die Tat wie einen Unfall habe erscheinen lassen wollen. Aber da der Mann von sich aus den Mord nicht vollendet habe, wertete das Gericht die Attacke rechtlich als gefährliche Körperverletzung. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Mord plädiert.

Strafmildernd wirkte sich auch aus, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war – und weil er seiner Frau 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen wird sowie ihr ein zehnjähriges Wohnrecht im gemeinsamen gebauten Haus einräumt. Hintergrund der Tat war, dass der Angeklagte mit seiner Freundin zusammenleben wollte. "Die Ehefrau sollte sterben, um mit der Freundin zusammen zu sein, ohne sein Heim zu verlieren", erklärte der Vorsitzende Richter. Die 43 Jahre Geliebte des Angeklagten hatte von ihm erwartet, dass er seine Frau verlässt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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