Frankfurt am Main Hauptverfahren gegen mutmaßlichen Folter-Arzt eröffnet
Im Fall eines syrischen mutmaßlichen Folter-Arztes hat das Frankfurter Oberlandesgericht das Hauptverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eröffnet. Die Verhandlung gegen den heute 36-Jährigen werde im Januar 2022 beginnen, teilte das Gericht am Mittwoch in Frankfurt mit. Der Mann hatte Syrien 2015 verlassen. Seither hatte er in Deutschland gelebt, zuletzt in Hessen, und als Arzt gearbeitet. Er wurde im Juni vergangenen Jahres festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft.
In den zur Hauptverhandlung zugelassenen Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 in einem Militärkrankenhaus und einem Gefängnis des Militärischen Geheimdienstes im syrischen Homs Menschen gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben. "Zudem soll er in einem Fall einen Gefangenen mittels einer Injektion vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken", hieß es.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Juli Anklage wegen Mordes und Verbrechens gegen die Menschlichkeit erhoben. Nun habe der Senat die Anklageschrift in wesentlichen Teilen zugelassen, teilte das Frankfurter Oberlandesgericht mit. In zehn Fällen sei dies jedoch aus Rechtsgründen nicht geschehen, weil die Tatvorwürfe nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst seien.
Der Generalbundesanwalt kann nun binnen einer Woche Beschwerde einlegen, über die dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.