Frankfurt am Main Schulen erheben Masern-Impfstatus: Kritik der GEW
In den hessischen Schulen ist die Erhebung des Masern-Impfstatus angelaufen. Spätestens bis zum Jahresende sollen sowohl die Beschäftigten als auch die Eltern der Kinder und Jugendlichen in Schulen ebenso wie in Kitas Auskunft geben, ob eine Immunität gegen die Krankheit oder ein ausreichender Impfschutz vorliegt. Der Vorsitzende der Lehrer-Gewerkschaft GEW Hessen, Thilo Hartmann, begrüßte zwar grundsätzlich die Bemühungen um den Gesundheitsschutz, sprach aber vor allem mit Blick auf die Schulen von einem "Papiertiger", der die Lehrkräfte zusätzlich belaste.
Hintergrund ist das bundesweite Masernschutzgesetz, das Schul- und Kindergartenkinder vor der hochansteckenden Viruserkrankung schützen soll. Ursprünglich sollte die Erhebung bereits bis Ende Juli erfolgt sein. Doch die Frist wurde coronabedingt bis zum Ende dieses Jahres verlängert, da viele Schüler wegen der Pandemie monatelang nicht zur Schule gehen konnten und die Erhebung deshalb nicht möglich war.
Das Gesetz verpflichtet einen bestimmten Personenkreis, eine Impfung oder eine Immunität gegen die Masern nachzuweisen. So müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sowie nach 1970 geborene Erzieher und Lehrer geimpft oder immun sein, wenn sie in einen Kindergarten oder in die Schule gehen beziehungsweise dort arbeiten. Gleiches gilt für Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen, also zum Beispiel Erzieher, Lehrer, Pflegekräfte oder medizinisches Personal. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen vier Wochen nach einer Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft gegen Masern geimpft sein.
Vor allem zum Schutz von Kindern mit Fluchtgeschichte, die in der Vergangenheit keinen Zugang zu einer umfassenden gesundheitlichen Versorgung gehabt hätten, sei das Gesetz sehr zu begrüßen, sagte Hartmann. Auch die lange erprobten Impfungen gegen die Krankheit hält er für unbedingt sinnvoll. Allerdings sollte die Erhebung des Impf- und Immunitätsstatus aus seiner Sicht über die Kinderärzte und Gesundheitsämter laufen. Das sei kein Auftrag der Schule, so der GEW-Landesvorsitzende.
Hinzu komme: Während die Kitas nicht geimpfte beziehungsweise nicht immunisierte Kinder ausschließen könnten, wiege die Schulpflicht schwerer als die Nachweispflicht. "Das bringt die Schulen in eine ganz schwierige Lage", sagte Hartmann. Selbst wenn der geforderte Nachweis fehle, habe dies keine Konsequenzen, außer dass der Impfstatus wiederholt abgefragt werden müsse. "Für Schulkinder ist das eher eine Absichtserklärung mit enormem Aufwand, und es ist nicht hinterlegt, mit welchen Ressourcen das umgesetzt werden soll", so Hartmann. Er sieht auch Parallelen zur Corona-Pandemie: Auch hier habe die Politik viele Regeln erlassen und sich der Verantwortung entzogen, indem die Umsetzung an die Schulen delegiert worden sei, sagte Hartmann.
Das hessische Sozialministerium wies darauf hin, dass Gesundheitsämter bei fehlendem Impf- oder Immunitätsnachweis ein Bußgeld verhängen könnten. Konkret gelte: Schülerinnen und Schüler, die bereits vor dem 1. März 2020 in der Schule unterrichtet wurden oder Personen, die dort bereits tätig seien, müssten bis 31. Dezember 2021 den Nachweis erbringen. Geschehe dies nicht, müsse die Schule das Gesundheitsamt unverzüglich benachrichtigen.
Das Gesundheitsamt könne zu einer Beratung einladen. "Unabhängig davon kann das Gesundheitsamt jeweils im Einzelfall entsprechend der bestehenden Risiken entscheiden, ob nach Ablauf einer angemessenen Frist ein Bußgeld verhängt wird", erklärte das Ministerium.
Masern können mit schweren Komplikationen einhergehen. Gruppen mit erhöhtem Risiko sind dem Bundesgesundheitsministerium zufolge Kinder unter 5 Jahren und Erwachsene über 20 Jahren. Im Extremfall kann eine Masernerkrankung tödlich verlaufen.