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Haftstrafe für 33-Jährigen nach sexuellen Übergriffen


Frankfurt am Main
Haftstrafe für 33-Jährigen nach sexuellen Übergriffen

Von dpa
15.07.2021Lesedauer: 1 Min.
RichterhammerVergrößern des Bildes
Ein Richterhammer auf einer Richterbank. (Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach einer Serie von sexuellen Übergriffen auf Joggerinnen im Norden Frankfurts ist der 33 Jahre alte Täter am Donnerstag vom Amtsgericht Frankfurt zu einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht ging von vier nachgewiesenen Fällen aus, bei denen entweder der Angeklagte von den Opfern identifiziert werden konnte oder DNA-Spuren von ihm sichergestellt worden waren. Drei der ursprünglich sieben Fälle endeten mit Freisprüchen. Das Gericht ging von sexueller Nötigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung aus. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen 4871 Js 211097/21)

Der Angeklagte hatte sich Anfang des Jahres auf verschiedenen Feldgemarkungen den Frauen auf dem Fahrrad genähert und ihnen einen Klaps auf das Gesäß verpasst. Einige der Opfer sprachen von erheblichen Ängsten und einer Umstellung ihrer Freizeitaktivitäten seitdem. Der Angeklagte hatte vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen. Infolge seiner negativen Zukunftsprognose - er hat weder Arbeit noch Wohnung noch soziale Kontakte - habe die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, hieß es im Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate Haft wegen aller angeklagter Taten gefordert und kündigte deshalb Rechtsmittel an.

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