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Frankfurt: Corona-Krise – Infos zur Kita-Öffnung und Kinderbetreuung


Notbetreuung, Beiträge und Co.
Kinderbetreuung in Corona-Krise – alles, was Sie wissen müssen

Von t-online, cf, vss

23.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau arbeitet im Homeoffice, während ihr Kind unter dem Tisch spielt (Symbolfoto): Viele Eltern müssen ihre Kinder derzeit zu Hause betreuen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau arbeitet im Homeoffice, während ihr Kind unter dem Tisch spielt (Symbolfoto): Viele Eltern müssen ihre Kinder derzeit zu Hause betreuen. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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In Frankfurt sind die Kindergärten wegen der Coronavirus-Pandemie weiterhin geschlossen. Was Eltern zum Thema Kinderbetreuung wissen müssen, erfahren Sie hier.

Seit Wochen ist der Kita-Betrieb in Deutschland eingestellt. Das wird auch in Frankfurt erst einmal so bleiben. Noch ist unklar, wann der Betrieb wieder regulär weitergeht.

1. Wann öffnen die Kindergärten in Frankfurt wieder?

Aktuell ist unklar, wann die Betreuungseinrichtungen für Kinder in Frankfurt wieder öffnen. Das sagte Frankfurts Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) t-online.de. Sie verwies darauf, dass die Öffnung der Kindergärten abhängig von den Beschlüssen sei, die das Land Hessen treffe.

Laut Sozialministerium Hessen gilt das Betretungsverbot bis zum 3. Mai. Wie es danach weitergeht, ist derzeit noch nicht bekannt.

2. Wer darf die Notbetreuung in Anspruch nehmen?

Seit Beginn des Betretungsverbots gibt es die Möglichkeit einer Notfallbetreuung, so die Stadt. Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet, dessen Kinder haben Anspruch auf diese Betreuung. Das Land Hessen definiert dabei diese Berufsgruppen, hier finden Sie die Übersicht.

Seit dieser Woche haben auch Alleinerziehende Anspruch auf die Notfallbetreuung.

3. Müssen Eltern Gebühren zahlen?

Für die Betreuung im Kindergarten werden in Frankfurt seit dem 1. August 2018 keine Gebühren mehr erhoben. "Ich habe mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Entgelte für Krippen, die Grundschulkindbetreuung und für die Betreuung in der Kindertagespflege für April und Mai nicht erhoben werden", erklärte Bildungsdezernentin Weber weiter. Außerdem entfallen die Verpflegungspauschalen – auch für die Kinder, die derzeit die Notbetreuung in Anspruch nehmen.


"Mit diesem Schritt möchte die Stadt Frankfurt alle Familien in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Denn viele haben aktuell weniger oder keine Einnahmen, fürchten um die berufliche Existenz oder die Gesundheit von Angehörigen. Diese Familien zu entlasten, ihnen zumindest einen Teil ihrer Sorgen zu nehmen, war und ist ein ganz wichtiges Ziel und mir persönlich ein großes Anliegen", betonte Weber.

4. Welche Optionen gibt es, wenn keine Notbetreuung in Frage kommt?

Eltern, die keinen Anspruch darauf haben, müssen die Betreuung ihrer Kinder anderweitig organisieren, so die Stadt. "Hier haben wir als Kommune keinen Handlungsspielraum, da die Vorgaben des Landes für uns bindend sind", schilderte Sylvia Weber.

Doch laut Bund sollte der Kontakt zu den Großeltern aktuell vermieden werden. Auch Tagesmütter dürfen Kinder laut Sozialministerium des Landes derzeit nicht betreuen.

Eine Möglichkeit könnte für Eltern sein, Urlaub für die Zeit in Anspruch zu nehmen. Andere Arbeitgeber ermöglichen eine flexible Gestaltung von Arbeitszeiten und Arbeitsort, zum Beispiel durchs Homeoffice.

5. Was passiert mit dem Lohn, wenn man wegen der Kinder nicht zur Arbeit gehen kann?

Wer doch einen Verdienstausfall erleidet, hat aber seit dem 30. März die Möglichkeit, andere Leistungen zu beziehen. Am 27. März ist dazu ein Gesetz verabschiedet worden: Sorgeberechtigte, also Eltern und Pflegeeltern, die nicht weiterarbeiten können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, erhalten eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Netto-Gehalts.

Für einen vollen Monat wird jedoch höchstens eine Summe von 2.016 Euro gewährt. Sieben Wochen lang kann diese Leistung in Anspruch genommen werden. Das gilt jedoch nur für Kinder, die höchstens zwölf Jahre alt sind. Die Regelung tritt bis zum 31. Dezember diese Jahres in Kraft.

Verwendete Quellen
  • Informationen der Stadt Frankfurt
  • Informationen des Sozialministeriums Hessen
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