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Steuerskandal: Banker wegen Cum-Cum-Deals in Frankfurt angeklagt


Strafverfahren in Wiesbaden
Erstmals Banker wegen Cum-Cum-Deals angeklagt

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 25.03.2025 - 15:20 UhrLesedauer: 1 Min.
Bankenviertel in FrankfurtVergrößern des Bildes
Hochhäuser in Frankfurt (Archivbild): Banken und andere Investoren haben mit Cum-Ex-Aktiendeals einen milliardenschweren Steuerschaden verursacht. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)
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In Wiesbaden stehen erstmals Banker wegen Cum-Cum-Aktiengeschäften vor Gericht. Fünf ehemalige Top-Manager der Deutschen Pfandbriefbank sind betroffen.

Zum ersten Mal in der deutschen Justizgeschichte sind Banker wegen Cum-Cum-Aktiengeschäften angeklagt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Anklage gegen fünf ehemalige Manager der Deutschen Pfandbriefbank zugelassen. Dies berichtet das "Handelsblatt" am Montag. Das Strafverfahren wird vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden verhandelt.

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Eine Sprecherin des Gerichts erklärte, dass der genaue Beginn des Prozesses noch nicht feststehe und keine weiteren Details zu den Angeklagten bekanntgegeben wurden.

Cum-Cum und Cum-Ex – das ist der Unterschied

Cum-Cum-Geschäfte nutzen eine steuerliche Lücke, bei der ausländische Anleger ihre Aktien rund um den Dividendenstichtag an inländische Banken übertragen, um Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Cum-Ex-Geschäfte hingegen beruhen auf mehrfachen Steuererstattungen für einmal gezahlte Kapitalertragsteuer durch verschachtelte Aktienkäufe mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch.
Der zentrale Unterschied: Bei Cum-Cum wird Steuer nur vermieden, bei Cum-Ex wird sie illegal mehrfach erstattet.

Steuerschaden von 28,5 Milliarden Euro

Der Finanzwissenschaftler Christoph Spengel aus Mannheim schätzt den Steuerschaden durch Cum-Cum-Deals auf etwa 28,5 Milliarden Euro. Laut der Bürgerbewegung Finanzwende habe sich der deutsche Staat bisher nur einen Bruchteil dieses Betrags zurückholen können. Sie fordert eine schnellere juristische Aufarbeitung dieser Geschäfte.

Bei Cum-Cum-Deals verschafften sich Banken illegale Steuervorteile für ausländische Aktieninhaber, indem sie eine Regel im deutschen Steuerrecht umgingen. Diese sieht vor, dass nur deutsche Anleger sich Steuern auf Dividenden erstatten lassen können – ausländische Anleger jedoch nicht.

Frankfurt: Verfahren könnte Anklage-Welle lostreten

Im Februar 2024 hatte das Landgericht Wiesbaden eine Anklage der Staatsanwaltschaft in dem Fall zunächst abgelehnt. Daraufhin wandten sich die Staatsanwälte an das Oberlandesgericht Frankfurt, das die Anklage zuließ. Juristen sehen in diesem Verfahren eine Signalwirkung und rechnen mit weiteren Anklagen.

Nach einer Umfrage der Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken zugegeben, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Die Bafin schätzt die finanziellen Belastungen durch Rückforderungen aus diesen Geschäften auf rund 4,6 Milliarden Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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