Kündigung, weil er Urlaub wollte Zoo-Mitarbeiter erhält 9.000 Euro Entschädigung

Er will Urlaub, bekommt aber stattdessen die Kündigung. Der Frankfurter Zoo ist dem Kassenmitarbeiter nun eine Entschädigung schuldig.
Die Stadt Frankfurt zahlt einem 57-jährigen Mini-Jobber des Frankfurter Zoos 9.000 Euro Entschädigung. Wie die "Frankfurter Rundschau" (FR) berichtet, wurde vor dem Landesarbeitsgericht ein Vergleich erzielt. Der Mann hatte zuvor seine Kündigung erhalten, nachdem er Urlaubsansprüche geltend gemacht hatte.
Der 57-Jährige hatte an der Kasse des Zoos gearbeitet und war dort tageweise eingesetzt worden. Grundlage seiner Beschäftigung war eine Rahmenvereinbarung, die nach Auffassung der Stadt Frankfurt keinen regulären Arbeitsvertrag darstellte. Die Stadt vertrat daher die Position, dass der Mini-Jobber keinen Anspruch auf Urlaub habe.
Rechtlich heikles Konstrukt
Wie die FR berichtet, zeigte die Berufungsverhandlung, dass das für die Zoo-Angestellten verwendete Arbeitspapier rechtlich problematisch war. Die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts stellte mehrere kritische Fragen zum Beschäftigungsmodell. Unklar blieb unter anderem, ob die Rahmenvereinbarung zeitlich befristet war und warum im August 2023 überhaupt eine Kündigung ausgesprochen wurde, wenn nach städtischer Auffassung gar kein Arbeitsverhältnis mehr bestand.
Der von der Kammer angeregte Vergleich ließ diese Fragen letztlich ungeklärt. Wie die "FR" weiter berichtet, könnte ein weiterer anhängiger Rechtsstreit eines Zoo-Mitarbeiters, der sich noch in erster Instanz befindet, ebenfalls durch einen Vergleich beendet werden.
Der aktuelle Fall ist offenbar nicht der einzige seiner Art. Dem Bericht zufolge hat auch eine weitere Mini-Jobberin gegen den Frankfurter Zoo geklagt, die sich "vom Zoo ausgebeutet" fühlt, nachdem sie von der Höhe ihres Verdienstes erfahren hatte.
- fr.de: Er wollte Urlaub: Mini-Jobber im Frankfurter Zoo bekommt stattdessen 9000 Euro, 05.03.2025
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