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Briefwahl: Frankfurt empfiehlt, rechtzeitig Unterlagen zu senden


Bundestagswahl in Frankfurt
Briefwahl: Stadt mahnt zur rechtzeitigen Rücksendung

Von t-online, osf

14.02.2025Lesedauer: 1 Min.
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Wahlbrief beim Einwurf im Briefkasten (Archivbild): Das müssen Wähler für die Neuwahl 2025 wissen. (Quelle: IMAGO/Peter Hartenfelser/imago)
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Die Bundestagswahl rückt näher. Und viele Wähler in Frankfurt nutzen dafür die Briefwahl. Das müssen Sie dabei beachten.

Die Bundestagswahl in Frankfurt rückt näher: Wer per Briefwahl abstimmen möchte, sollte seinen Wahlbrief schnellstmöglich abschicken. Dazu rät die Stadt laut einer Mitteilung. "Wir empfehlen allen Briefwählerinnen und Briefwählern, die Fristen zu beachten", sagte die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O’Sullivan (Volt).

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Bis Donnerstag (13. Februar) wurden bereits 136.974 Briefwahlunterlagen für die Frankfurter Wahlkreise 181 und 182 ausgestellt – das entspreche rund 32 Prozent der Wahlberechtigten. Bei der Bundestagswahl 2021 hatte die Briefwahlbeteiligung zum vergleichbaren Zeitpunkt bei rund 39 Prozent gelegen.

Wo Wahlbriefe abgegeben werden können

Die Postlaufzeiten sollten dabei berücksichtigt werden – für einen sicheren Zustellweg seien drei Tage einzuplanen. Der rote Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, dem 23. Februar, um 18 Uhr beim Wahlamt eingehen, um gezählt zu werden.

Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief kurzfristig abgeben möchten oder mögliche Verzögerungen durch den aktuellen Poststreik vermeiden wollen, können ihre Unterlagen direkt in einen der städtischen Hausbriefkästen einwerfen:

  • Bürgeramt, Statistik und Wahlen (Zeil 3, Eingang Lange Straße)
  • Wahlamt, Briefwahllokal (Stiftstraße 29)
  • Bürgeramt Höchst (Dalbergstraße 14)

Am Wahlsonntag ist die Abgabe auch zentral in der Messehalle 3.1, Friedrich-Erhard-Anlage 1, möglich. In den Wahllokalen selbst können die roten Wahlbriefe dagegen nicht abgegeben werden.

Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, solle sich beim Wahlamt unter der Hotline 069/212-40400 melden. Ersatzunterlagen können demnach noch bis Samstag, 22. Februar, um 12 Uhr beantragt werden. In Fällen plötzlicher Erkrankung sei das sogar noch bis Wahltag, 15 Uhr, möglich.

Verwendete Quellen
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