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Hauptbahnhof Frankfurt: Frau stößt Unbekannten auf Bahngleis


Tat am Hauptbahnhof
Frau stößt fremden Mann aufs Bahngleis

Von dpa
Aktualisiert am 05.02.2025 - 13:59 UhrLesedauer: 1 Min.
Nach Attacke im Frankfurter HauptbahnhofVergrößern des Bildes
Blumen am Frankfurter Bahnhof nach tödlichem Gleisstoß 2019 (Archivbild): Am Dienstag gab es einen ähnlichen Fall mit einem Verletzten. (Quelle: Arne Dedert/dpa/dpa-bilder)
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Der Mann verletzt sich beim Sturz am Kopf. Die Polizei kann keinen Grund für den Angriff erkennen. Der Fall weckt schmerzliche Erinnerungen.

Im Frankfurter Hauptbahnhof hat eine Frau einen Mann aufs Gleis gestoßen - und zwar "ohne ersichtlichen Grund", wie die Bundespolizei berichtete. Glücklicherweise sei am Dienstagabend auf Gleis 15 gerade kein Zug verkehrt. Der 45-Jährige zog sich bei dem Sturz eine Platzwunde am Kopf zu und musste behandelt werden.

Die 35 Jahre alte Frau und der Mann, der nichtsahnend am Bahnsteig wartete, hätten sich nach derzeitigen Erkenntnissen nicht gekannt, sagte ein Sprecher. Warum die Frau den Mann "hinterrücks" aufs Gleis stieß, sei Gegenstand der Ermittlungen.

Weitere Taten nicht ausgeschlossen

Die Tatverdächtige habe sich zunächst unerkannt vom Tatort entfernt. Sie konnte jedoch kurze Zeit später festgenommen werden. Gegen sie wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.

"Da weitere ähnlich gelagerte Taten nicht ausgeschlossen werden konnten und erhebliche Fremdgefährdung bestand, wurde die 35-Jährige vorübergehend in einer Psychiatrie untergebracht", berichtete die Bundespolizei.

Erinnerungen an 2019

Der Fall weckt Erinnerungen an 2019. Damals wurden ein acht Jahre alter Junge und seine Mutter ins Gleisbett gestoßen. Die Frau konnte sich gerade noch retten, ihr Sohn wurde von einem ICE erfasst und starb.

Der Täter, ein in der Schweiz wohnhafter Mann aus Eritrea, wurde festgenommen. Das Landgericht Frankfurt bewertete die Tat 2020 als Mord und versuchten Mord. Der Täter wurde wegen einer psychischen Krankheit als schuldunfähig eingestuft. Das Gericht ordnete die Unterbringung im geschlossenen Maßregelvollzug in einer Psychiatrischen Klinik an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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