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Frankfurt: Prozess um gefährliche Körperverletzung auf A661 gestartet


Landgericht Frankfurt verhandelt
Prozess: Mann bestreitet gefährliche Körperverletzung auf A661

Von dpa
05.02.2025 - 14:30 UhrLesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250205-935-438957Vergrößern des Bildes
Landgericht Frankfurt (Archivbild): Der Täter hat laut Anklage ruckartige Lenkradbewegungen gemacht, um die Frau auf der Rückbank zu ängstigen. (Quelle: Arne Dedert)
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Ein 44-Jähriger soll seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Baby in Lebensgefahr gebracht haben. Doch der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Beim Prozessbeginn gegen einen 44-Jährigen wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung und lebensbedrohliche Behandlung hat der Angeklagte seine Unschuld beteuert. "Ich habe umsonst sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen", sagte er vor dem Landgericht Frankfurt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 24. Januar 2023 seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Baby während einer Autofahrt auf der Autobahn 661 in Gefahr gebracht zu haben. So soll er der Frau auf der Fahrt mehrmals gedroht haben, sie umzubringen und ihr etwas anzutun. Dabei soll der Mann ruckartige Bewegungen mit dem Lenkrad gemacht haben, um die Frau auf der Rückbank zu ängstigen.

Auto landet in der Böschung

Zwischenzeitlich habe er den Wagen angehalten und die Frau gebeten, auf dem Beifahrersitz Platz zu nehmen und sich nicht anzuschnallen. Das lehnte diese ab, um bei dem Baby auf der Rückbank sitzenzubleiben. Der Mann habe sie danach am Arm auf den Beifahrersitz geführt. Als er weiterfuhr, soll er erneut Bewegungen mit dem Lenkrad gemacht haben. Die Frau versuchte laut Anklage, ihn zu beruhigen und zu küssen und bat ihn, ihnen nichts anzutun.

Letztlich riss der 44-Jährige bei Tempo 80 das Lenkrad herum und das Auto kam von der Fahrbahn ab und landete in einer Böschung. Er und das Baby blieben unverletzt – die Frau erlitt Prellungen. Der Mann saß nach der Tat für rund sechs Monate in Untersuchungshaft.

Angeklagter: Strecke war Schuld

Der Mann habe bewusst Leib und Leben seiner beiden Mitfahrer und sich selbst in Gefahr gebracht, heißt es in der Anklage. Der Angeklagte bestritt das. Er habe die ruckartigen Bewegungen aufgrund der Strecke und der Straßenverhältnisse gemacht. Er und seine Lebensgefährtin hätten nur diskutiert, er habe sie nicht bedroht.

Der mutmaßlichen Tat ging laut Staatsanwaltschaft ein längerer Streit der beiden voraus. Der Mann und die Frau seien in einer Beziehung gewesen, hätten sich religiös getraut, wohnten aber in getrennten Wohnungen in Offenbach – er mit einem Kind aus erster Ehe, sie mit drei Kindern aus einer vorherigen Ehe. Der Mann habe sich gewünscht, bei ihr einzuziehen, was seine Lebensgefährtin jedoch mehrmals ablehnte. Bei der Fahrt habe er erneut über die Einzugsthematik reden wollen, sie sei daraufhin wütend geworden.

Streit auch über voreheliche Kinder

Zudem gab der Mann an, dass die Frau sich seit der Schwangerschaft mit dem gemeinsamen Kind verändert habe. So soll sie seinen Sohn aus erster Ehe geschlagen und verlangt haben, dass dieser sie nicht mehr als seine Mutter bezeichne.

Das Amtsgericht Frankfurt, das bereits 2024 ein Verfahren gegen den Mann eröffnet hatte, sah auch eine versuchte Tötungsabsicht und verwies den Fall deshalb an das Landgericht. Nun ist laut Landgericht auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags möglich. Das Gericht legte Fortsetzungstermine für den 10., 12., 17. und 19. Februar fest.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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