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Frankfurt: Fast 150 km/h in 60er-Zone – Gericht fällt Urteil


Gericht fällt Urteil
Fast 150 km/h in 60er-Zone: Fahrer schiebt Schuld auf Schilder

Von dpa, gug

Aktualisiert am 28.01.2025 - 18:05 UhrLesedauer: 1 Min.
OLG Frankfurt am MainVergrößern des Bildes
Zu schnell wegen "verwirrender Schilder" – das OLG weist die Beschwerde jedoch zurück (Symbolbild). (Quelle: Arne Dedert/dpa/dpa-bilder)
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Ein Fahrer ist fast 100 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs – und erhält eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Der Mann will sich herausreden, doch das Gericht spielt nicht mit.

Ein Mann, der deutlich zu schnell auf der Autobahn unterwegs war, wollte die Schuld vor Gericht auf eine "verwirrende Beschilderung" schieben. Doch das akzeptiert das Oberlandesgericht Frankfurt nicht. Vielmehr habe der Fahrer vorsätzlich gehandelt, entschied die Institution und wies damit eine entsprechende Beschwerde zurück.

In dem konkreten Fall war der Fahrer mit seinem Wagen auf der Autobahn 7 mit 146 Kilometern pro Stunde unterwegs – in dem entsprechenden Abschnitt galt allerdings aufgrund einer Lkw-Kontrolle aus Sicherheitsgründen eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 60 sowie ein Überholverbot für Lkws und Busse. Dafür hatte ihn das Amtsgericht Fulda zu einer Geldbuße von 900 Euro sowie einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt.

Mann legt Beschwerde gegen Fahrverbot und Geldbuße ein

Der Mann legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein und berief sich auf eine "völlig verwirrende Beschilderung". Nach Angaben des Gerichts erfolgten die Anordnungen über sogenannte Klappschilder, die bereits vorbereitet an der Autobahn angebracht sind und im Bedarfsfall ausgeklappt werden.

Es sei nicht ersichtlich, was im Hinblick auf die Beschilderung konkret verwirrend sein solle, befand das Gericht. Nach der Straßenverkehrsordnung sei zudem derjenige, der "etwas nicht versteht" und sich damit in einer "unsicheren und ungewissen" Verkehrssituation befinde, ohnehin zu ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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