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Führerschein umtauschen: Tausende "Lappen" in Frankfurt betroffen


Deadline rückt näher
Tausende Frankfurter müssen Führerscheine umtauschen

Von t-online, osf

16.01.2025 - 17:34 UhrLesedauer: 2 Min.
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Alte Führerscheine (Symbolbild) müssen nach und nach umgetauscht werden. (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-bilder)
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Die Frist zum Umtausch von alten Führerscheinen in Frankfurt läuft bald ab. Was Sie jetzt wissen und beachten müssen.

Die Zeit wird knapp für viele Autofahrer in Frankfurt: Wer mit einem Führerschein der älteren Generation unterwegs ist, muss bis zum 19. Januar 2025 aktiv werden. Betroffen sind vor allem Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dazu zählen nicht nur alte Papierführerscheine, sondern auch neue Modelle im Scheckkartenformat.

Hintergrund ist eine neue Regelung, nach der alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden müssen. Sukzessive müssen in den kommenden Jahren deutschlandweit Millionen Führerscheine neu beantragt werden.

So funktioniert der Umtausch in Frankfurt

Der Umtausch betrifft die sogenannten grauen und rosa Führerscheine sowie die ersten Plastikkarten-Versionen, die vor 2013 ausgegeben wurden. Auto- und Motorradfahrer, die zwischen 1953 und 1970 geboren wurden, sollten längst einen neuen Führerschein im Portemonnaie haben. Ab jetzt müssen vor allem die Geburtsjahrgänge ab 1971 darauf achten, mit dem Tausch ihres alten "Lappens" in das seit 2013 gültige Muster nicht zu spät dran zu sein.

Nach Angeben der Stadt Frankfurt ist eine persönliche Vorsprache für den Umtausch nötig. Eine Online-Terminvereinbarung ist auf der Website der Stadt möglich. Zu dem Termin müssen Frankfurter den aktuellen Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto mitbringen. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf rund 33 Euro.

Nach dem Ablauf der Frist am 19. Januar werden die Führerscheine ungültig. Die Fahrerlaubnis an sich, also das Recht zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, bleibt davon unberührt. Neue Prüfungen sind nicht notwendig. Wer bei einer Kontrolle nur einen ungültigen, alten "Lappen" vorweisen kann, muss wegen der Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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