Urteil erwartet Narkosearzt droht lebenslange Haft nach Tod eines Kindes
Im Prozess um den Tod eines vierjährigen Mädchens in einer Zahnarztpraxis wird das Urteil gegen den Narkosearzt erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft.
Über drei Jahre nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis im Hochtaunuskreis wird heute (9.30 Uhr) das Urteil gegen den damaligen Narkosearzt erwartet.
Die Staatsanwaltschaft fordert in dem Prozess gegen den 67-Jährigen im Frankfurter Landgericht eine lebenslange Haft wegen Mordes durch Unterlassen. Auch hält sie es für erwiesen, dass sich der Mediziner des versuchten Mordes an drei weiteren kleinen Patienten schuldig machte. Die Kinder hatten bei der Narkose ebenso wie das vierjährige Mädchen eine Sepsis erlitten, zwei von ihnen überlebten nur knapp.
Narkosemittel war mit Bakterien verunreinigt
Laut Anklagebehörde beging der Anästhesist bei seinem Einsatz im September 2021 in einer Kronberger Zahnarztpraxis unter anderem eklatante Hygienefehler, als er seinen kleinen Patienten ein mit Bakterien verunreinigtes Narkosemittel spritzte. Um seine Fehler zu verdecken, habe er die Kinder trotz ihres kritischen Zustands und der Nachfragen der besorgten Eltern nicht in eine Klinik einweisen lassen. Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem, den Mann mit Urteilsverkündung in Haft zu nehmen.
Der Rechtsanwalt des deutschen Arztes hatte in seinem Plädoyer gesagt, es gebe keine Hinweise auf eine Tötungs- oder Verdeckungsabsicht. Einen konkreten Strafantrag stellte der Verteidiger nicht. Sein im südhessischen Bensheim lebender Mandant ist wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 bereits vorbestraft. Er ist mittlerweile im Ruhestand.
- Mit Material der dpa