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Räumung in Frankfurt: 50 Mieter sollen Wohnungen verlassen


Am Donnerstag
Räumung in Frankfurt: 50 Mieter sollen Wohnungen verlassen

Von t-online, sfk

31.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Die rund 50 Mieter des Gebäudes im Bahnhofsviertel müssen ihre Wohnungen verlassen.Vergrößern des Bildes
Die rund 50 Mieter des Gebäudes im Bahnhofsviertel müssen ihre Wohnungen verlassen. (Quelle: Redaktion)
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Rund 50 Mietparteien müssen ihre Wohnungen in der Frankfurter Straße Am Hauptbahnhof 5 räumen. Die Stadt hat massive Kritik am Vorgehen des Eigentümers geäußert.

Rund 50 Mietparteien in einem Haus in der Straße Am Hauptbahnhof 5 in Frankfurt müssen ihre Wohnung räumen. Ein entsprechendes Ultimatum nach den Vorstellungen des Vermieters soll am Donnerstag um 10 Uhr ablaufen, teilt die Stadt Frankfurt mit. Kritik hagelt es vonseiten Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD), der das Vorgehen des Hauseigentümers und die beabsichtigte Verdrängung der Mieter verurteilt. Gwechenberger wolle sich dafür einsetzen, dass dort langfristig bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt.

So verweist das Planungsdezernat etwa auf den geltenden Bebauungsplan, der vorsieht, dass 60 Prozent der Fläche für Wohnraum genutzt wird. "Die Eigentümer wurden informiert, dass diese Vorgaben einzuhalten sind. Die laut Kündigungsschreiben vorgesehene Errichtung eines Boarding House nach Abriss ist definitiv nicht genehmigungsfähig", so Gwechenberger.

Ein Zimmer in einem Boarding House.
Ein Zimmer in einem Boarding House.

Was ist ein Boarding House?

Ein Boarding House ist auch unter dem Begriff "Serviced Apartment" oder "Zuhause auf Zeit" bekannt. Die voll möblierten Wohnungen mit Küche werden meist länger als Hotels belegt und werden insbesondere von Firmen genutzt, deren Mitarbeiter für längere Zeit in einer Stadt abseits des eigenen Wohnorts untergebracht werden müssen.

"Menschen in dieser prekären Lage nicht alleine lassen"

Dass der Eigentümer des Hauses trotzdem an den Kündigungen der Mieter festhalte, sei für den Planungsdezernenten nicht hinnehmbar. Er werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Mieter dort bleiben können. Man wolle die Menschen mit allen zentralen Informationen versorgen und Rechtsschutzmöglichkeiten aufzeigen. "Es ist wichtig, die Menschen in dieser prekären Lage nicht alleine zu lassen", sagt Gwechenberger.

Juristen der Stabsstelle Mieterschutz ziehen die Rechtswirksamkeit der Kündigungen, die die Mieter des Hauses zu Jahresbeginn erhalten haben, in Zweifel. "Der aktuellen Räumungsaufforderung muss niemand nachkommen. Nur, wenn der Vermieter einen gültigen Räumungstitel vorlegen kann, sind Mietende zur Aufgabe der Wohnung verpflichtet", so Kai Schönach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz.

Eigentümer will Boardinghaus errichten

Um einen Räumungstitel zu erwirken, müsse der Vermieter erst einmal Räumungsklage erheben und ein Gerichtsverfahren in Gang setzen. "In diesem Verfahren prüft das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung oder ob eine besondere Schutzwürdigkeit des Mieters einer Räumung entgegensteht", sagt Schönach.

Zuvor hatte der Eigentümer der Immobilie im Kündigungsschreiben angegeben, das Haus mangels Rentabilität abreißen zu lassen und an selber Stelle ein Boarding House errichten zu wollen. Der Bauaufsicht würden weiterhin weder eine Beratungsanfrage noch ein Bauantrag vorliegen. Betroffene Haushalte habe die Stabsstelle Mieterschutz bereits informiert. Sofern es im nächsten Schritt seitens Vermieter zu einer Räumungsklage bei Gericht kommt, werde die Stabsstelle Mieterschutz allen Mietern eine weitere Beratung zur Verfügung stellen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 30.10.2024
  • Recherche der Redaktion
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