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Halluzinogene Gummibärchen in Mittelhessen entdeckt: Behörden warnen


Behörden alarmiert
Halluzinogene Gummibärchen in mehreren Automaten entdeckt

Von t-online, mad

23.10.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0246732018Vergrößern des Bildes
Getränke-und Süßigkeitenautomat (Symbolbild): In mehreren Automaten wurden Süßigkeiten verkauft, die Halluzinationen hervorrufen. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Helmut Meyer zur Capellen/imago)
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Halluzinogene Fruchtgummis sind im Wetteraukreis aufgetaucht. Eine Vergiftung machte das Problem bekannt, Behörden reagieren umgehend.

In Mittelhessen sind gefährliche Süßigkeiten aufgetaucht: Gummibärchen, die den halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol enthalten. Wie die Behörde in Friedberg mitteilt, waren diese in acht Automaten im Wetteraukreis erhältlich.

Der Fall wurde bekannt, als ein junger Mann nach dem Verzehr der Gummibärchen eine Vergiftung erlitt und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Das Gesundheitsamt wurde umgehend informiert und eine Untersuchung der Lebensmittelüberwachung bestätigte den Verdacht: Die Gummibärchen enthielten Muscimol.

Fliegenpilz: Gefährlicher Stoff Muscimol

Muscimol ist ein psychoaktiver Stoff aus dem Fliegenpilz, der laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit tiefgreifende Auswirkungen auf die Psyche haben und zu Vergiftungen führen kann.

Bereits Mitte August hatte das Bundesamt vor dem Verzehr solcher Süßigkeiten gewarnt. Besonders Kinder könnten die gefährlichen Fruchtgummis leicht mit normalen Süßigkeiten verwechseln.

Giftige Fruchtgummis in Automaten: Betreiber muss handeln

Im Wetteraukreis wurden die Gummibärchen nun öffentlich zugänglich in Automaten verkauft. "Eine Packung der Süßigkeit enthält zwar nur zwei Fruchtgummis, doch diese haben es mit 5 Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoffs pro Stück in sich", warnte der Kreis. Die Lebensmittelüberwachung forderte den Automatenbetreiber unverzüglich auf, das Produkt aus dem Verkauf zu nehmen.

Der Betreiber behauptete zunächst, die Gummibärchen seien "gar nicht zum Verzehr gedacht gewesen, sondern nur zum Sammeln". Dennoch wurden sie mittlerweile aus allen betroffenen Automaten entfernt.

Warnung vor verdächtigen Verkaufsautomaten

Um einen Verkaufsautomaten zu betreiben, benötigt man lediglich eine Gewerbeanmeldung. Diese Automaten dürfen ohne behördliche Genehmigung auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken aufgestellt werden. Daher raten der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Wetteraukreises dazu, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten vorsichtig zu behandeln und verdächtige Artikel sofort zu melden.

Zusätzlich wurde eine landes-, bundes- und europaweite Warnmeldung herausgegeben, um auf die Gefahren dieses Produkts aufmerksam zu machen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • spiegel.de: Gummibärchen mit Fliegenpilzgift in Verkaufsautomaten – Mann im Krankenhaus (23.10.2024)
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