t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalFrankfurt am Main

Urteil in Hanau: : Vermieter darf wegen Todesdrohung kündigen


Gerichtsbeschluss
Todesdrohung vom Mieter rechtfertigt fristlose Kündigung

Von t-online
05.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Im schlimmsten Fall werden Mietstreitigkeiten vor Gericht gelöst. Das ist aber meist mit hohen Kosten verbundenVergrößern des Bildes
Im schlimmsten Fall werden Mietstreitigkeiten vor Gericht gelöst. Das ist aber meist mit hohen Kosten verbunden. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wer von seinem Mieter mit dem Tod bedroht wird, darf sofort fristlos kündigen. Das hat das Amtsgericht in Hanau entschieden.

Eine Todesdrohung des Mieters während eines Streits rechtfertigt laut einem Urteil aus Hessen eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrags. Das gilt zudem, wenn eine weitere Person dazu aufgefordert wird, ein Messer zu holen, wie das Amtsgericht Hanau am Mittwoch mitteilte. Ob das Messer tatsächlich benutzt wird, sei unerheblich.

Das Amtsgericht beschäftigte sich mit einem Fall, in welchem Mieter und Vermieter seit Längerem über die Nutzung eines Gartens stritten. Die Vermieterin gab an, dass die Mitbewohnerin des Mieters zu ihr gesagt habe, dass sie die Frau töten werde. Gleichzeitig forderte sie einen weiteren Beteiligten dazu auf, ihr ein Messer zu bringen, was dieser auch getan habe.

Verhalten von Mitbewohnerin fällt auf Mieter zurück

Daraufhin kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos und erhob Klage gegen den Mieter und seine Mitbewohnerin auf Räumung der Wohnung und Erstattung der Anwaltskosten. Beide Seiten machten über den Hergang unterschiedliche Angaben.

Das Gericht gab der Vermieterin recht: Nach Ansicht der Richter kommt es nicht darauf an, dass die Tat nicht vom Mieter selbst, sondern von seiner Mitbewohnerin begangen wurde. Eine Notwehrsituation gab es demnach außerdem nicht. Der Mieter müsse sich das Fehlverhalten seiner Mitbewohnerin zurechnen lassen. Daher haftet er auch für die Anwaltskosten.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
  • Mitteilung des Amtsgerichts in Hanau am 5. Juli 2023
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website