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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Extremist eröffnete Vereinsheim in Frankfurt Reichsbürger-Kneipe: Vermieter will klagen
Nachdem ein Mitglied einer extremistischen Gruppierung in Frankfurt ein Vereinsheim eröffnet haben soll, droht der Vermieter jetzt mit einer Klage.
Ein Anhänger der extremistischen Gruppierung "Königreich Deutschland" hatte in Frankfurt im Dezember 2022 ein Vereinsheim, das der Reichsbürger-Szene nahesteht, eröffnet. Dahinter steckt David Ekwe-Ebobisse – ein Gastronom, Autor und YouTuber. Die rechtsextreme Gruppierung, in der der 37-jährige Mann Mitglied ist, steht laut dem Internetauftritt für einen "Neuanfang des deutschen Staates nach den Grundsätzen des Völkerrechts und der Völkerfreundschaft". (Mehr dazu lesen Sie hier)
Jetzt geht das Wohnbauunternehmen "ABG Frankfurt Holding" gegen die Nutzung ihrer Gewerbefläche vor. Der Immobilienkonzern, der 50.000 Wohnungen in der Mainmetropole verwaltet, plane Klage beim Landgericht Frankfurt am Main einzureichen – wenn die Räumlichkeiten nicht innerhalb weniger Tage herausgegeben werden.
Vermieter will Zwangsräumung veranlassen
"Die ABG wird die weitere Nutzung der Räumlichkeiten durch den Verein aus dem Milieu der sogenannten Reichsbürger-Bewegung mit allen Rechtsmitteln und so schnell wie möglich stoppen", heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.
Es sei in ihrer Verantwortung als Vermieter, die "besorgten" Mieterinnen und Mieter im Quartier vor der "unzulässigen Nutzung" durch den Reichsbürger-Verein und die damit einhergehenden Auseinandersetzungen zu "schützen". Mit einer erfolgreichen Klage auf Herausgabe der Räumlichkeiten werde man die Voraussetzungen schaffen, damit zeitnah eine Zwangsräumung veranlasst werden könne.
Mietvertrag bereits verkündigt
Das Wohnbauunternehmen habe der Hauptmieterin, die in den Räumlichkeiten früher ein Chinarestaurant betrieben hat, fristlos gekündigt, nachdem zuvor bereits die Untervermietung an den der "Reichsbürger"-Bewegung nahestehenden Verein untersagt worden sei.
Die ursprüngliche Genehmigung zur Untervermietung war vom Immobilienkonzern bereits am 15. Dezember widerrufen worden, nachdem das Unternehmen Kenntnis davon erhalten hatte, dass die Hauptmieterin an den besagten Verein untervermietete. Als Zweck der Untervermietung war im Genehmigungsverfahren die Nutzung als öffentliche Vereinsgaststätte angegeben worden.
- Pressemitteilung der ABG Frankfurt Holding
- Eigene Recherchen