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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verbotener Tierhandel in Hessen Illegale Geschäfte mit Welpen – 45 Fälle allein im Jahr 2022
Seit 2019 wurden 315 Fälle von illegalem Handel mit Hundewelpen in Hessen aufgedeckt. Das ergab eine Anfrage der Linken an das Umweltministerium.
Immer wieder werden Welpen aus illegalem Tierhandel von den Behörden beschlagnahmt – zum Wohl der Tiere. Denn die gehandelten Tiere sind beim Verkauf häufig zu jung, nicht geimpft und krank. Eine Anfrage der Linken in Hessen hat nun ergeben, dass seit 2019 in Hessen 315 Fälle von illegalem Handel mit Welpen aufgedeckt wurden.
Wie die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) mitteilt, seien laut der Veterinärverwaltung allein im Jahr 2022 45 Fälle bekannt geworden. Im vorherigen Jahr lag die Zahl sogar noch höher: 2021 wurde in 156 Fällen von den Behörden ermittelt. Erst im September hatte das Frankfurter Ordnungsamt 27 Hunde aus illegalem Handel beschlagnahmt. t-online berichtete.
Die Zahlen zeigen: Besonders während der Corona-Pandemie und dem damit verbundenem Lockdown ist der illegale Handel von Hundewelpen gestiegen. Viele Menschen haben sich in Zeiten von Homeoffice für die Anschaffung eines Vierbeiners entschieden – mit drastischen Folgen. Nach der Aufhebung der Corona-Maßnahmen wurden viele dieser Tiere ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben. Diese seien wegen unüberlegter Anschaffungen, vor allem von Hunden, überfüllt und überlastet, heißt es vom Deutschen Tierschutzbund.
Bei den beschlagnahmten Hundewelpen handelte es sich um unterschiedliche Gattungen: Von Maltesern über Langhaardackel bis hin zu Huskys seien über 20 Rassen vertreten. Meist werden die beschlagnahmten Welpen zunächst in einem Tierheim untergebracht. Die Landesregierung unterstützte Tierheime in Hessen durch die Stiftung Hessischer Tierschutz beispielsweise durch Zuwendungen für investive Maßnahmen der Tierheime, aber auch mit Zuschüssen zu Ausgaben für Tierarztbehandlungen und Futtermittel, so Hinz.
Bußgeld von bis 10.000 Euro für illegale Welpenhändler
Händlern ohne die entsprechende tierschutzrechtliche Erlaubnis droht eine hohe Geldstrafe: Je nach Umfang und Ausmaß könne ein Bußgeld von 10.000 Euro verhängt werden. Davon sei im Jahr 2021 allerdings nur in zwei Fällen in Hessen, bei denen der Händler ermittelt werden konnte, Gebrauch gemacht worden, so Hinz.
Der hessischen Umweltministerin zufolge liegt der Schlüssel zur Beendigung des illegalen Welpenhandels in den Händen der Käufer und Käuferinnen. Der Kauf von Tieren über Onlineportale berge einige Risiken, stattdessen sollte ein Züchter sorgfältig ausgewählt werden. Bereits vor dem Kauf sollte durch intensiven Kontakt mit dem Züchter und "seinen" Welpen sichergestellt werden, ob das Tier zu einem passe. Natürlich stellen auch Welpen aus dem Tierheim eine Option dar. (Diese sieben Punkte sollten Sie beim Kauf eines Hundes bedenken.)
- tierschutzbund.de: Tierheime in Zeiten von Corona
- Kleine Anfrage Linke Hessen