Gnadenerlass zu Weihnachten 75 hessische Häftlinge dürfen vorzeitig das Gefängnis verlassen
Gnadenerlass zu Weihnachten: 75 Häftlinge aus Hessen können das Weihnachtsfest zu Hause anstatt im Gefängnis feiern.
Aus Anlass des Weihnachtsfestes dürfen 75 hessische Häftlinge im laufenden Jahr per Gnadenerlass vorzeitig das Gefängnis verlassen. 35 Gnadengesuche aus Anlass des Weihnachtsfestes wurden abgelehnt, wie das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mitteilte. Die Weihnachtsgnade ist für Gefängnisinsassen in Hessen möglich, deren Strafende in die Zeit zwischen dem 25. November des laufenden Jahres bis einschließlich 1. Januar 2023 fällt.
Im Vorjahr waren nach Angaben des Justizministeriums insgesamt 84 hessische Häftlinge aus Anlass des Weihnachtsfestes im Gnadenwege vorzeitig aus der Haft entlassen worden. 56 Gnadengesuche wurden im Jahr 2021 abschlägig beschieden.
- Nachrichtenagentur dpa