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Marburg | Gericht gibt Uni Recht: HIV-Positiver darf nicht weiter studieren


Mitten im Zahnmedizinstudium
HIV-positiver Student darf nicht weiterstudieren

Von t-online, stn

Aktualisiert am 01.12.2022Lesedauer: 2 Min.
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Das Logo der Philipps-Universität Marburg: Die Uni schloss den Studenten mitten im Studium aus. (Quelle: Fotostand / Freitag via www.imago-images.de)

Mitten im Zahnmedizinstudium schließt die Uni Marburg einen HIV-positiven Studenten aus. Der Fall landet vor Gericht – und das gibt der Uni recht.

Die Universität Marburg hat einen HIV-positiven Studenten von dessen Zahnmedizinstudium ausgeschlossen. Der Vorfall ereignete sich bereits 2020, berichtet die "Hessenschau". Zu dem Zeitpunkt hatte der junge Mann, der 2012 positiv auf HIV getestet worden war, bereits erfolgreich die beiden theoretischen Studienabschnitte an der Philipps-Universität in Marburg absolviert.

Es sollte im Jahr 2020 der dritte, der klinische Teil, am Uniklinikum Gießen-Marburg (UKGM) folgen, etwa ein Kurs der kieferorthopädischen Technik. Doch dazu kam es nicht: Die Universität schloss den Studenten von den Kursen aus. Sie sahen in ihm eine Gefahr für seine Kommilitonen und damit auch für spätere Patienten.

Vor diesem klinischen Studienabschnitt hatte es eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung beim betriebsärztlichen Dienst der Uni gegeben. Der heute 33-Jährige sollte einen Bogen ausfüllen, in dem er nach Infektionskrankheiten gefragt wurde. Er machte dazu aus rechtlichen Gründen keine Angaben. Doch die Betriebsärztin ließ nicht locker und überredete ihn zu einem HIV-Test. Als dieser schließlich positiv ausfiel, deutete die Ärztin an, dass sie ein Weiterstudieren nicht garantieren könne. Und so kam es schließlich auch.

Student musste monatlich 145 Euro für Test zahlen

Eine von der Betriebsärztin einberufene Expertenkommission kam sechs Monate nach der Untersuchung zu dem Urteil, dass der junge Mann ein Jahr lang vom Studium ausgeschlossen werde. Zudem musste er, wie er der "Hessenschau" berichtete, jeden Monat einen Test nachweisen, dass er nicht ansteckend sei. Die Tests für jeweils 145 Euro musste er aus eigener Tasche zahlen, was er neun Monate lang tat. Dann ging er rechtlich gegen die Uni vor.

Im November 2021 entschied das Verwaltungsgericht Gießen einem Gutachten zufolge, dass es aus infektiologischer Sicht keinen Grund für den Ausschluss von den praktischen Kursen gebe. Die Uni blieb jedoch bei dem Teilnahmeverbot. Sie teilte der "Hessenschau" mit, dass sie immer bemüht sei, "Lösungen für den Einzelfall zu finden und ein Studium zu ermöglichen".

Der junge Mann entgegnete jedoch, dass die Uni gegen ihn immer strengere Maßstäbe als an HIV-positive Chirurgen angelegt habe. Außerdem habe die Uni in seinem Fall ein "Gefahrenkataster" erstellt. Der Fall landete letztendlich beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser gab Anfang Januar 2022 in einem Eilverfahren der Uni recht und ließ auch keine Rechtsmittel zu.

Linke fordert weitere Ermöglichung des Studiums

Die Linke kritisiert den Vorfall und fordert die Landesregierung auf, "dem Studenten die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen und entsprechend auf die Hochschule einzuwirken", sagt die Landesvorsitzende Christiane Böhm. Der Ausschluss des jungen Mannes zeige, wie weit verbreitet Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen immer noch sei.

Verwendete Quellen
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