Uniklinik Frankfurt am Main Corona-positive Krankenhausmitarbeiter dürfen arbeiten
Auch zwei Jahre nach Ausbruch der Pandemie ist die Lage in den Kliniken kritisch – in Frankfurt am Main wird deshalb ein besonderer Schritt gemacht.
Trotz Sommer kommt das Universitätsklinikum Frankfurt wegen vieler Corona-Infektionen erneut an seine Grenzen. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, dürfen nun auch positiv getestete Mitarbeiter nach einer Isolationszeit von fünf Tagen und mindestens zweitägiger Symptomfreiheit wieder arbeiten, wie der Ärztliche Direktor des Frankfurter Universitätsklinikums, Prof. Jürgen Graf, berichtete.
"Anders als erhofft, hat sich die Lage in diesem Sommer nicht entspannt", sagte Graf. Die Zahl der Covid-Patienten sei aktuell auf dem Niveau von März und markiere damit auf den Normalstationen in Hessen den diesjährigen Höchststand. Auch wenn die Abgrenzung schwierig sei, könne man sagen: "Es kommen wieder mehr Patienten wegen und nicht nur mit Corona."
Dazu komme ein sehr hoher Krankenstand bei den Mitarbeitern, der gerade in der Urlaubszeit besonders schwer wiege. "Durch mehr Patienten und weniger Personal kommen wir langsam wieder an die Grenze", sagte Graf. Eine der Gegenmaßnahmen sei, dass Mitarbeiter mit einem positiven Corona-Test früher wieder arbeiten dürfen.
Patientenversorgung soll vor Übertragungsrisiko gestellt werden
"Wer nur positiv ist, aber symptomfrei, darf – unter Berücksichtigung der Freiwilligkeit – nach fünf Tagen wieder arbeiten", erklärte Graf die neue Linie von Hessens größtem Krankenhaus. Sie müssten Masken tragen und getrennt von anderen Pause machen. Graf hält das für vertretbar, "weil wir wissen, dass Übertragungen am Arbeitsplatz mit unseren Schutzmaßnahmen absolut selten sind".
Graf erwartet, dass während und nach den Ferien die Zahlen weiter steigen. Es sei möglich, dass Urlauber aus anderen Ländern neue Varianten mitbrächten, von denen man nicht wisse, wie sie sich entwickeln. "Es gibt kein Gesetz, dass neue Mutanten immer weniger pathogen sind als die vorherigen."
Die Entscheidung sei nach einer Gefährdungsanalyse auf Basis einer Risikoabwägung gefallen, erklärte Graf. Abzuwägen sei die Gefahr, dass Patienten nicht mehr versorgt werden können, mit dem Restrisiko, dass die Infektion weitergegeben wird. Diese Abwägung sei klar zugunsten des Arbeiten-Könnens ausgefallen.
- Nachrichtenagentur dpa