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Frankfurt am Main: Tödlicher Messerangriff wird neu verhandelt


BGH hebt Urteil auf
Attacke vor Supermarkt: Tödlicher Messerangriff wird neu verhandelt

Von dpa, t-online, stn

Aktualisiert am 20.06.2022Lesedauer: 2 Min.
BundesgerichtshofVergrößern des Bildes
Der Bundesgerichtshof (Symbolbild): Der BGH hob das Urteil auf. Nun wird wegen Mordes neu verhandelt. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa)

Im Jahr 2019 tötete ein Mann seine Ex-Freundin mit 33 Messerstichen vor einem Supermarkt. Er wurde wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Doch nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben. Jetzt steht Mord statt Totschlag im Raum.

Sam M. hatte am späten Abend des 10. Oktober 2019 seine 24 Jahre alte Ex-Freundin Günay Ü. vor einem Supermarkt im Frankfurter Stadtteil Bornheim mit 33 Stichen regelrecht abgeschlachtet – mit einem Küchenmesser, welches das Opfer selbst dem Täter unmittelbar zuvor in dem Markt gekauft hatte. "Sie sind ganz knapp an den Mordmerkmalen vorbeigesegelt", sagte der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt in seiner Urteilsbegründung. Sam M. wird Ende 2020 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt nun auf. Laut der am Montag in der BGH-Datenbank veröffentlichten Entscheidung muss nun erneut darüber entschieden werden, ob nicht doch ein Mord vorlag.

Er stalkte sie, bettelte und drohte, sich umzubringen

Günay Ü. arbeitet als Krankenschwester in einer Akutpsychiatrie. Dort lernt sie Sam M. kennen, der als Patient im Krankenhaus stationiert ist. Sie werden ein Paar, doch schon früh in der Beziehung verprügelt er sie. Im Herbst 2019 trennen sie sich. Sam M. fängt an, Günay Ü. zu stalken. Auch am Tatabend lauert er ihr auf dem Weg von der Arbeit auf, beginnt zu betteln und droht einmal mehr, sich umzubringen. Ü. hat das zu oft gehört und schlägt sarkastisch vor, dann müsse sie ihm wohl ein Messer besorgen.

Richter Immerschmitt nannte es "eine tragisch-fatale Fehleinschätzung" von beiden Seiten. Das Landgericht war demnach nicht von Mord ausgegangen. Der über die vorangegangene Trennung enttäuschte Mann habe die Arglosigkeit der Frau nicht konkret ausgenutzt, sei ihr nicht aufgelauert, habe sie nicht aus einem Hinterhalt angegriffen, hieß es in der Begründung.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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