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Essen: Steuerfahndung ermittelt gegen Klinikkonzern Contilia


Beauty-Ops nicht korrekt abgerechnet?
Steuerfahndung ermittelt gegen Klinikkonzern Contilia

Von t-online, jum

24.10.2024Lesedauer: 1 Min.
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Das St. Josef-Krankenhaus Essen-Kupferdreh (Archivbild): Die Steuerfahndung ermittelt hier wegen der falschen Berechnung von Umsatzsteuer bei Schönheitsoperationen. (Quelle: Christof Köpsel/imago-images-bilder)
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Weil die Umsatzsteuer bei einigen Schönheitsoperationen nicht korrekt abgerechnet worden sein soll, ermittelt die Steuerfahndung gegen den Essener Klinikkonzern Contilia.

Die Steuerfahndung ermittelt gegen den katholischen Krankenhauskonzern Contilia aus Essen. Das berichtet unter anderem der "WDR". Zuerst hatte das "Manager Magazin" den Fall thematisiert.

Demnach sollen der Geschäftsführer und sein Stellvertreter die Umsatzsteuer für Nasenkorrekturen und Brustvergrößerungen nicht korrekt abgerechnet haben. Es geht nach den Berichten um mehrere Millionen Euro. Der Essener Konzern beschäftigt rund 7.000 Mitarbeiter und betreibt sieben Krankenhäuser sowie zahlreiche Senioren- und Pflegeeinrichtungen im Ruhrgebiet.

Laut "WDR" bezeichnet ein Konzernsprecher die Ermittlungen jedoch als "alten Hut". Die dadurch entstandene Steuerschuld der Contilia GmbH sei mittlerweile vollständig beglichen. Die im Rahmen der Prüfung eingeleiteten Steuerermittlungsverfahren stünden ebenfalls kurz vor dem Abschluss.

Keine Angabe zu möglichen Konsequenzen

Die Steuerfahndung sei demnach aufgrund eines Rechtsstreits auf potenzielle Steuerhinterziehung aufmerksam geworden. Der Konzern habe seinerzeit mit einem ehemaligen Chefarzt um rund zwei Millionen Euro gestritten. Der Arzt soll bei der Abrechnung von Fettabsaugungen zu wenig Geld an seinen Arbeitgeber abgeführt haben. Dabei sei auch das Thema Umsatzsteuer aufgekommen.

Laut "WDR" teilt ein Sprecher von Contilia mit, dass im Jahr 2023 am Standort St. Josef-Krankenhaus Essen-Kupferdreh die Arbeitsverträge mit mehreren leitenden Mitarbeitern einvernehmlich aufgelöst worden seien. In diesen Zeitraum fallen auch angestoßene behördliche Prüfverfahren zu Abrechnungsmodalitäten. Diese befänden sich mittlerweile ebenfalls vor dem Abschluss.

Zu den möglichen Konsequenzen für die beiden Geschäftsführer machte der Sprecher keine Angaben.

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