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Essen: Junge Frau bei Anzeigeerstattung am Hbf verhaftet


Kurioser Vorfall
Junge Frau nach Anzeige gegen Betrüger festgenommen

Von t-online
Aktualisiert am 24.10.2024 - 13:44 UhrLesedauer: 1 Min.
imago images 0774612095Vergrößern des BildesEine Frau in Handschellen (Archivbild): Eine Frau ist in Essen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Infinity News Collec/imago)

Eine junge Frau will Anzeige wegen eines gestohlenen Social-Media-Profils erstatten. Doch dann kommt sie selbst ins Gefängnis.

Eine junge Frau ist am Hauptbahnhof Essen von der Bundespolizei festgenommen worden. Die 21-Jährige hatte sich am Dienstag an die Bundespolizeiwache gewandt, um eine Anzeige wegen eines Vorfalls in sozialen Medien zu erstatten. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl vorlag. Das teilte ein Sprecher der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin am Mittwoch mit.

Die Frau, wollte Anzeige erstatten, weil eine unbekannte Person ihr Profil in sozialen Medien kopiert und dessen Inhalte verbreitet habe. Als sie sich bei der Polizei ausweisen musste, fanden die Beamten heraus, dass sie wegen dreifachen Erschleichens von Leistungen rechtskräftig verurteilt worden war. Das Amtsgericht Hagen hatte die Frau im April 2024 zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro verurteilt.

Haftbefehl wegen unbeglichener Geldstrafe

Da die 21-Jährige die geforderte Summe von 500 Euro nicht gezahlt hatte und auch der Aufforderung zum Haftantritt nicht nachgekommen war, lag ein Haftbefehl gegen sie vor. Die Bundespolizei bot der Frau an, eine Person zu kontaktieren. Nachdem auch ihr Freund die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde die junge Frau in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die Beamten leiteten zudem ein Ermittlungsverfahren gegen die unbekannte Person ein, die das Profil der Frau kopiert hatte. Es geht um einen Verstoß gegen das Kunsturheberrechtgesetz.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin vom 23. Oktober 2024
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