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Europawahl 2024: Möglichkeiten zur Stimmabgabe und Fristen für Essen


Europawahl 2024
Diese Fristen zur Stimmabgabe gelten in Essen

Von t-online, jum

03.06.2024Lesedauer: 2 Min.
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Eine Person macht ein Kreuz auf einem Wahlschein (Symbolbild): In Essen sind rund 408.000 Menschen wahlberechtigt. (Quelle: IMAGO/Achim Duwentäster)

Am 9. Juni ist Europawahl. In Essen gibt es verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme abzugeben. Welche es sind und welche Fristen dafür gelten.

Am 9. Juni ist es so weit: Deutschland gibt seine Stimmen für das zehnte Europäische Parlament ab. Zur Europawahl am Sonntag sind in Essen rund 408.000 Menschen wahlberechtigt. Etwa 90.000 Personen haben sich laut Stadtangaben bereits ihre Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

So langsam wird es dafür aber zu knapp. Denn das Wahlamt der Stadt Essen weist für die Briefwahl auf folgende Fristen hin: Anträge auf Ausstellung von Unterlagen zur Briefwahl sollten so früh gestellt werden, dass sie das Wahlamt (Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen) möglichst bis Donnerstag, 6. Juni, erreichen. Die Postwege der Briefwahl betragen demnach mindestens zwei Tage: einen Tag für den Versand der Briefwahlunterlagen an die Antragstellenden und einen Tag für den Rückversand des Wahlbriefes.

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Auf einem orangefarbenen Hintergrund steht das Wort "Europawahl". (Quelle: IMAGO/Manfred Segerer)

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland oder einem anderen EU-Staat haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.

Die Europawahl 2024 ist die erste ihrer Art, bei der das Mindestwahlalter auf 16 Jahre gesenkt wurde.

Wahlbriefe müssen spätestens am Freitag abgeschickt werden

Die Wahlbriefe mit der Stimmabgabe sollten daher möglichst sofort, spätestens aber am Freitag, 7. Juni, abgeschickt werden, damit sie rechtzeitig das Wahlamt erreichen, erklärt die Stadt. Am Samstag, 8. Juni, eingeworfene Briefe erreichen die Stadt nur, wenn der Briefkasten mit Samstagsleerung gekennzeichnet ist, heißt es weiter.

Bürger, die dies nicht rechtzeitig schaffen, haben die Möglichkeit, den Wahlbrief in den Hausbriefkasten des Wahlamtes (Kopstadtplatz 10) oder den des Rathauses am Porscheplatz einwerfen. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr, in einen der beiden Briefkästen eingeworfen werden.

Direktwahl oder Stimmabgabe im Wahlraum ebenfalls möglich

Alternativ zur Briefwahl steht den Essenern die vorzeitige Stimmabgabe per Direktwahl zur Verfügung. Diese ist noch bis einschließlich Freitag, 7. Juni, im Rathaus Porscheplatz (Erdgeschoss) möglich: täglich von 8.30 bis 16 Uhr und nur am Freitag, 7. Juni, von 8.30 bis 18 Uhr. Wichtig ist dabei, einen Personalausweis mitzubringen.

Wer all diese Fristen versäumt hat, muss seine Stimme für die Europawahl am Wahlsonntag in einem Wahlraum abgeben. In welcher Örtlichkeit Wahlberechtigte wählen gehen können, ist in der jeweiligen Wahlbenachrichtigung, die per Post zugesandt wurde, nachzulesen.

Verwendete Quellen
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