Stadtrat entscheidet kommende Woche Werden Grillzonen in Essen zum Dauerbrenner?
In einer Ratssitzung am kommenden Mittwoch will die Stadt Essen unter anderem über die eingerichteten Grillzonen entscheiden: Setzt ein Modellprojekt sich durch und wird zur festen Einrichtung?
Die Stadt Essen wird in einer Ratssitzung am 13. März unter anderem darüber entscheiden, ob die im Sommer 2023 eingeführten festen Grillzonen dauerhaft beibehalten werden. Sollte das der Fall sein, wird damit ein Pilotprojekt fortgesetzt, das zunächst in zwei Zonen im Stadtbezirk I gestartet und anschließend auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wurde.
Nach intensiver Diskussion und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den Bezirksvertretungen wurden die gewählten Standorte laut Beschlussvorlage jedenfalls positiv bewertet. Die Mehrheit der Nutzer hielt sich demnach an die Regeln und hinterließ die Plätze sauber. Trotz einiger Beschwerden über Rauchentwicklung und Ruhestörung wurde die Konzentration des Grillens auf bestimmte Bereiche als Vorteil gesehen. Die neue Regel reduziere Konflikte und trage zu mehr Sauberkeit bei, heißt es aus der Beschlussvorlage.
Demnach könnten die etablierten Grillzonen im Stadtgarten und Nordpark (Stadtbezirk I), im Elsa-Brandström-Park (Stadtbezirk II), im Gervinuspark (Stadtbezirk III), in der Parkanlage Residenzaue (Stadtbezirk IV), im Kaiser-Wilhelm-Park (Stadtbezirk V), im Volksgarten Kray, in der Grünanlage Hengler Straße, im Hörster Feld (Stadtbezirk VII) sowie in der Grünanlage des ehemaligen Freibades Werden (Stadtbezirk IX) erhalten bleiben. Im Stadtbezirk VI hingegen könnte es weiterhin keine festen Grillplätze geben, da hier kein Interesse an der Einrichtung einer solchen Zone besteht.
Bessere Infrastruktur für Grillzonen
Fällt die Entscheidung für die festgelegten Grillplätze vonseiten der Stadt positiv aus, könnten im Zuge der Verstetigung alle genannten Zonen mit der notwendigen Infrastruktur wie ausgeschilderten Entsorgungsstationen für Grillkohle, großvolumigen Abfallbehältern und mobilen Toiletten ausgestattet werden. Die Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst in Zusammenarbeit mit Sicherheitskräften der RGE Servicegesellschaft Essen mbH würde dann vermutlich ebenfalls fortgeführt werden.
Die einmaligen Investitionskosten für die Einhausung der Abfallbehälter und Toiletten belaufen sich laut Ratsbeschlussvorlage auf 206.700 Euro, während für Betrieb und Unterhaltung jährlich circa 1.046.000 Euro veranschlagt werden. Diese Kosten sind demnach bereits im Haushalt 2024 enthalten.
Mit der Maßnahme könnte die Stadt Essen auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie eine Reduzierung des Abfallaufkommens und der damit verbundenen CO2-Emissionen erwartet.
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- essen.de: Beschlussvorlage der Stadt Essen vom 13. März 2024