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NRW: Wölfin "Gloria" darf vorerst doch nicht abgeschossen werden


Beschwerde von BUND erfolgreich
NRW: Problemwölfin "Gloria" darf doch nicht abgeschossen werden

Von dpa, pb

Aktualisiert am 22.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Wolf in einem Wald (Symbolfoto): Immer wieder kursieren Videos von Wolfssichtungen im Internet.Vergrößern des Bildes
Ein Wolf in einem Wald (Symbolfoto): Immer wieder kursieren Videos von Wolfssichtungen im Internet. (Quelle: IMAGO/Martin Wagner)
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Wochenlang stritten Tierschützer und Landwirte um die Zukunft von "Gloria". Dann wurde entschieden: Das Tier soll sterben. Der BUND legte Beschwerde ein – mit Erfolg.

Die sogenannte Problemwölfin "Gloria" darf laut Gerichtsbeschlüssen vorläufig nun doch nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verfügte am Donnerstag, dass dies bis zu seiner Entscheidung über die Eilanträge der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und der Umweltorganisation BUND NRW gelte. Mit den Zwischenverfügungen sollen vollendete Tatsachen verhindert werden.

Das Gericht verwies dabei darauf, dass es einerseits um den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits um die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden gehe. Über die Eilanträge selbst soll in der kommenden Woche entschieden werden.

Kreis Wesel verzichtet vorerst auf Gang vors OVG

Die Eilanträge und Klagen der beiden Antragssteller richten sich gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel. Dieser hatte am Mittwoch eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f erteilt. Sie hatte am Niederrhein wiederholt hohe Zäune überwunden und Tiere gerissen.

Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich. Der Kreis Wesel verzichte vorerst auf diesen Schritt, wie dieser am Freitag mitteilte.

Kreis erwartet weiteren Rechtsstreit um "Gloria"

Aus Sicht des BUND NRW, der den Abschuss von "Gloria" gerichtlich verhindern will, ist die Verfügung des Kreises in mehreren Punkten fehlerhaft und nicht ausreichend begründet. So sei nicht genug beachtet worden, dass es sich bei der Wölfin um das einzige reproduzierende Tier in der Region handele und insofern ein Abschuss populationsgefährdend wäre, erklärte der BUND NRW am Donnerstag.

Holger Sticht, Vorsitzender des BUND NRW, sagt: "Solange sich Tierhalter weiterhin weigern, den notwendigen und öffentlich geförderten Herdenschutz, zu welchem auch unzweifelhaft Herdenschutzhunde zählen, in Anspruch zu nehmen, wird es auch weiterhin Nutztierrisse geben, egal durch welchen Wolf. Wer die Wölfin jetzt einer lautstarken Minderheit als 'Bauernopfer' präsentieren will, verstößt nicht nur gegen Artenschutzrecht, sondern verweigert sich auch allen nachhaltigen Konfliktlösungen.“

Gloria lebt mit einem Rudel in den Wäldern bei Schermbeck

Wölfin "Gloria" hatte am Niederrhein wiederholt hohe Zäune überwunden und Tiere gerissen. Daraufhin hatte das Land ein Verfahren zum Abschuss des verhaltensauffälligen Tieres eingeleitet. "Gloria" lebt mit einem Rudel im 2018 ausgerufenen NRW-Wolfsschutzgebiet Schermbeck. Schäfer und Anwohner beklagen seit Jahren, dass die Wölfe bereits zahlreiche Tiere, vor allem Schafe, gerissen hätten und auch die Schutzzäune überwinden.

Nachdem die Wölfin für längere Zeit unauffällig geblieben war, waren dem Tier allein im Zeitraum vom 27. September bis 24. Oktober sechs Vorfälle nachgewiesen worden. 2021 war ein Vorstoß eines Schäfers für einen Abschuss der Wölfin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch gescheitert.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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