Crash am Rosenmontag Drei Tote im Weseler Hafen: Unglücksfahrer verurteilt
Der Unfall hatte in ganz Nordrhein-Westfalen für Bestürzung gesorgt: Nun ist der Unglücksfahrer des tödlichen Unfalls an Rosenmontag 2022 verurteilt worden.
Das Amtsgericht Wesel hat im Fall des tragischen Autounfalls am Weseler Hafen im Februar 2022 ein Urteil gefällt. Der Fahrer des Wagens wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und muss nun in psychotherapeutische Behandlung gehen, 200 Sozialstunden leisten und sein Führerschein bleibt für weitere drei Monate gesperrt.
Das Jugendschöffengericht entschied dies nach einer mündlichen Verhandlung am Dienstag. Der junge Mann war am Rosenmontag 2022 mit einem voll besetzten Auto am Hafen von der regennassen Fahrbahn abgekommen. Der Wagen stürzte in den Rhein.
Sachverständiger schätzt Fahrerverhalten ein
Fahrer und Beifahrer konnten sich retten, drei Jugendliche im Alter von 16, 18 und 19 Jahren auf der hinteren Bank des Wagens ertranken. Das Strafmaß erkläre sich aus dem Jugendstrafrecht und dem Auftreten des Angeklagten vor Gericht, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Mann habe die Tat gestanden und deutlich Einsicht und Reue gezeigt.
Der Sachverständige habe zudem bestätigt, dass der Mann nicht zu schnell gefahren sei, sondern die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h am Hafen eingehalten habe. Allerdings seien die Reifen des Autos stark abgefahren gewesen, was der Fahrer hätte bemerken müssen. Außerdem sei er verbotswidrig auf das Hafengelände gefahren, welches als Privatgelände ausgewiesen ist und dessen Durchfahrt verboten ist.
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- Nachrichtenagentur dpa