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Essen: Illegaler Böller sprengt Scheiben von geparktem Auto


Massive Explosion
Illegaler Böller sprengt Scheiben von geparktem Auto

Von t-online, mtt

20.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Illegaler Böller (Symbolbild): Die Polizei geht davon aus, dass ein verbotener Feuerwerkskörper den erheblichen Schaden anrichtete.Vergrößern des BildesIllegaler Böller (Symbolbild): Die Polizei geht davon aus, dass ein verbotener Feuerwerkskörper den Schaden anrichtete. (Quelle: Boillot/imago-images-bilder)

In Essen ist ein Böller explodiert, offenbar in einem Auto. Die Scheiben des Mercedes flogen heraus. Splitter surrten durch die Luft und sorgten für weitere Schäden.

Eine laute Detonation hat Bürger einer Siedlung in Essen aufgeschreckt. Montagabend gegen 22 Uhr klingelte bei der Polizei mehrfach das Telefon: Anwohner berichteten von einem ohrenbetäubenden Knall, wie ein Polizeisprecher t-online am Dienstag sagte.

Vor Ort bot sich den Einsatzkräften ein wüstes Szenario. Die Wucht der Explosion hatte die Scheiben eines Mercedes herausgesprengt. Glassplitter waren durch die Luft geflogen, trafen weitere Autos, die in der Höltestraße im Stadtteil Altenessen geparkt waren.

"Zum Glück befanden sich zum Zeitpunkt der Explosion keine Menschen in der Nähe, das hätte übel ausgehen können", erklärte der Polizeisprecher. Wie viele Autos außer dem Mercedes genau beschädigt wurden, sei noch nicht ganz klar. "Sicher ist aber: Das hat ordentlich geknallt."

Polizei Essen ermittelt wegen "Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion"

Am Morgen nach der Detonation berichteten Nachbarn laut "Westdeutscher Allgemeiner Zeitung", dass das Explosionsgeräusch massiv gewesen sei und der Feuerwerkskörper ein starkes, rotes Licht verursacht habe. Die Polizei geht von einem illegalen Böller aus, der von Unbekannten gezündet wurde.

Möglicherweise sei der Feuerwerkskörper innerhalb des Mercedes platziert gewesen, sagte der Polizeisprecher. Genaueres müssten jetzt Untersuchungen ergeben.

Der entglaste Mercedes wurde zur Spurensicherung abgeschleppt. Die Beamten ermitteln jetzt wegen "Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion" – für den oder die Täter kann dies deutliche Konsequenzen haben. In Paragraf 308 des Strafgesetzbuches heißt es: "Wer (...) durch Sprengstoff eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."

Verwendete Quellen
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