Verurteilter Bottroper Apotheker Medikamenten-Panscher Peter S. bekommt Lizenz nicht zurück

Der Apotheker Peter S. hatte Krebskranken gepanschte Medikamente verkauft. Das Gericht sieht ihn als "unwürdig" an, den Beruf weiter auszuüben.
Der wegen gepanschter Krebsmedikamente zu zwölf Jahren Haft verurteilte Apotheker aus Bottrop erhält seine Approbation nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag in Abwesenheit des Klägers entschieden, der derzeit eine Haftstrafe absitzt.
Die 18. Kammer unter Vorsitz von Richter Fabian Schmidetzki wies die Klage des Apothekers gegen den Widerruf seiner Approbation vom Dezember 2020 durch die Bezirksregierung zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Kläger kann einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht stellen. Vor Gericht wurde er von Rechtsanwalt Christian Roßmüller vertreten, der sich "nicht überrascht" über das Urteil zeigte.
Gericht: Peter S. unwürdig den Beruf auszuüben
Das Verwaltungsgericht stützte sich am Donnerstag in großen Teilen auf die Gründe, die auch zur strafrechtlichen Verurteilung des Apothekers geführt hatten. Dessen Fall hatte vor Jahren bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jetzt 52-Jährige sich eines Verhaltens schuldig gemacht habe, das auf seine "Unzuverlässigkeit" und "Unwürdigkeit", den besonders verantwortungsvollen Beruf der Apothekers auszuüben, schließen lasse. Kurz: Er sei "ungeeignet, diesen Beruf auszuüben", betonte der Vorsitzende Richter.
Im Strafverfahren hatte das Landgericht Essen den Bottroper Apotheker 2018 aufgrund jahrelanger Versorgung Krebskranker mit unterdosierten Arzneimitteln wegen "Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz" in einer Vielzahl von Fällen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Das Urteil wurde später von Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt. Die Bezirksregierung Münster hatte dem Mann die Zulassung als Apotheker danach für immer entzogen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Strafgerichtsurteil ist noch anhängig.
Bezirksregierung entzog Peter S. die Zulassung
Der Kläger selbst war bei der Verhandlung nicht dabei. Der Apotheker muss noch seine Strafe – er saß nach seiner Verhaftung 2016 bis zum Prozessauftakt im November 2017 in Untersuchungshaft – absitzen. Zuletzt mehrten sich allerdings Hinweise, dass er im offenen Strafvollzug der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Bielefeld-Senne sein könnte. Einige Zeugen behaupteten auch, ihn zuletzt wieder in Bottrop auf den Straßen gesehen zu haben.
Zwei Jahre nach dem Essener Urteil verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision des Apothekers. Damit wurde das Urteil rechtskräftig und die Bezirksregierung entzog ihm endgültig die Zulassung als Apotheker.
Villa des Apothekers ist bereits verkauft
Parallel zur Klage vor dem Verwaltungsgericht läuft gegen ihn seit März 2019 ein Insolvenzverfahren am Amtsgericht Essen. Laut der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" arbeitet der Düsseldorfer Insolvenzverwalter Dirk Andres weiter daran, ein zweistelliges Millionenvermögen zu sichern.
Die zunächst vom Landgericht auf 17 Millionen Euro bezifferte Schadensumme hatte der BGH später über die Revision auf 13,6 Millionen Euro reduziert. Kürzlich ist die Villa des Apothekers verkauft worden. Die ehemals rund elf Millionen Euro teure Luxusherberge mit zahlreichen Extras war von einem Makler für 5,7 Millionen Euro zum Verkauf angeboten worden. Ob sie diesen Preis erzielte, ist nicht bekannt.
- Nachrichtenagentur dpa