Erfurt Eilantrag: Definitiv kein Adventsmarkt mehr an Thomaskirche
Auch nach der Bemühung rechtlicher Schritte wird in der Thüringer Landeshauptstadt dieses Jahr kein Weihnachtsmarkt mehr öffnen. Den Eilantrag eines Adventsmarkt-Veranstalters in Erfurt lehnte das Verwaltungsgericht Weimar ab. "Das Gericht ist der Auffassung, dass sich die Schließungsverfügung im Rahmen des Eilverfahrens als rechtmäßig erweist", hieß es dazu am Donnerstag aus dem Verwaltungsgericht (Az.: 8 E 1643/21 We).
Der Betreiber des "Adventsmarkt Thomaskirche" hatte die Verfügung der Stadt infrage gestellt, die nur zwei Tage nach der Eröffnung wieder zur Schließung des Marktes führte. Die Verfügung der Stadt war Ende November auf der Basis der neuen Corona-Verordnung des Landes erlassen worden.
Gegen diese bestünden "keine Bedenken", urteilte das Gericht. Die Maßnahme sei an dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems ausgerichtet. Vielmehr habe man mit Beschränkungen oder Verboten von Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten rechnen müssen. Die Entwicklung sei absehbar gewesen, nachdem die Impfbereitschaft im Sommer signifikant gesunken sei.
Zuletzt hatte auch die Stadt Erfurt Medienberichten zufolge nach einem Hin und Her erneut angekündigt, ihrerseits gegen die Corona-Landesverordnung klagen zu wollen. Der Erfolg einer solchen Klage sei unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, sagte eine Sprecherin.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Organisatoren sehen jedoch nach eigenen Angaben so kurz vor Weihnachten davon ab, die Sache weiter zu verfolgen.