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Gnadenerlass für zwölf Thüringer Häftlinge


Erfurt
Gnadenerlass für zwölf Thüringer Häftlinge

Von dpa
15.12.2021Lesedauer: 2 Min.
GefängnisVergrößern des Bildes
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

In Thüringen können in diesem Jahr im Zuge der Weihnachtsamnestie zwölf Gefangene vorzeitig entlassen werden. Damit werden je nach Fall zwischen 10 bis 40 Hafttage eingespart, wie das Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Zahlen sind allerdings noch vorläufig. Im vergangenen Jahr konnten nach dem Gnadenerlass vier Gefangene die Feiertage in Freiheit verbringen. Zwei Inhaftierte hätten 2020 die vorzeitige Haftentlassung abgelehnt. In diesem Jahr waren es den Angaben zufolge bislang vier Inhaftierte, die nicht früher entlassen werden wollten.

Zu den Ablehnungsgründen liegen dem Ministerium zufolge keine Erkenntnisse vor. Allerdings sei Weihnachten eine hochemotionale Zeit und nicht alle Inhaftierten hätten außerhalb des strukturierten Gefängnisalltags auch einen sozialen Rückhalt, hieß es. Laut dem Netzwerk für Gefangene Set-Free gibt es zudem Häftlinge, die in Freiheit keine Unterkunft haben. Sie würden daher in der kalten Jahreszeit eher im Gefängnis als auf der Straße sitzen bleiben.

In Thüringen öffnen sich für Inhaftierte bereits seit 2002 nach Einzelfallprüfungen die Gefängnistore vorzeitig in der Adventszeit. "In der Vorweihnachtszeit sind Familie, Freunde und soziale Beziehungen wichtiger denn je", sagte Justizminister Dirk Adams (Grüne). "Die Weihnachtsamnestie ist für mich – vor allem in der Zeit der Corona-Pandemie – ein Zeichen der Humanität."

Der Erlass hat nach Ministeriumsangaben aber auch ganz pragmatische Gründe. So könnten die Betreffenden noch vor den Feiertagen die notwendigen Behördengänge erledigen, bevor sie dann im neuen Jahr wieder in den Alltag starten. Ihre Haftzeit hätte regulär teils bis zum 7. Januar 2022 gedauert. Die vorzeitige Entlassung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Weihnachtliche Milde erfährt nur, wer sich hinter Gittern einwandfrei verhalten hat und dessen Entlassungstermin ohnehin zwischen Ende November und Anfang Januar ansteht. Zudem darf die Haftzeit nicht mehr als zwei Jahre betragen.

In den Thüringer Gefängnissen saßen nach Angaben des Ministeriums Ende November 1554 Häftlinge ein. Die Belegungsquote liegt damit bei knapp 84 Prozent.

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