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Dehoga: PCR bei ungeimpften Beschäftigten nicht umsetzbar


Erfurt
Dehoga: PCR bei ungeimpften Beschäftigten nicht umsetzbar

Von dpa
17.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Auf einer Tafel sind Anweisungen zum 2G-Modell zu sehenVergrößern des Bildes
Auf einer Tafel sind Anweisungen zum 2G-Modell zu sehen. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Eine PCR-Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Hotelgewerbe und Gastronomie ist aus Sicht von Branchenvertretern nicht umsetzbar. Grund seien mangelnde Testkapazitäten und die zeitlichen Verfügbarkeiten der Tests, wenn Mitarbeiter etwa am Wochenende arbeiten müssten, hieß es am Mittwoch vom Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Thüringen. Auch sei unklar, wer die Tests bezahlen müsse. "Egal wer am Ende zur Kasse gebeten wird, eine weitere Abwanderung der Mitarbeiter ist somit vorprogrammiert."

Am Dienstag hat das Thüringer Kabinett angesichts rasant steigender Infektionszahlen weitgehende 2G-Regelungen für viele Bereiche beschlossen. In Gaststätten hat etwa nur noch Zutritt, wer gegen Corona geimpft oder genesen ist. Für ungeimpftes Personal sieht eine Muster-Allgemeinverfügung des Landes eine PCR-Testpflicht vor.

Dehoga-Präsident Mark Kühnelt kritisierte, die neuen Regeln bedeuteten erhebliche Einschränkungen, "die im Ergebnis zur faktischen Unmöglichkeit eines Betriebes im Gastgewerbe und der Veranstaltungswirtschaft führen". Aus Sicht des Verbands muss die Politik für die "Sonderopfer", die die Branche bringe, einen Ausgleich in Form weiterer Corona-Hilfen zahlen. Schon jetzt beklagten etliche Unternehmer im Thüringer Gastgewerbe einen extremen Einbruch des anstehenden Weihnachtsgeschäfts und viele Stornierungen.

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