Erfurt Wirbel um Aushang mit Impfstatus von Firmenbeschäftigten
Nach einem ins Internet gelangten Aushang mit Fotos und und Namen nicht gegen Covid-19 geimpfter Mitarbeiter sieht sich der Geschäftsführer einer Nordthüringer Firma massiven Drohungen ausgesetzt. Es seien Hunderte Mails und Telefonanrufe eingegangen, in denen ihm teilweise mit dem Tod gedroht werde, sagte der Inhaber und Geschäftsführer des Metallbetriebs am Donnerstag auf Anfrage.
Er kündigte Strafanzeige an und will auch gegen die Weiterverbreitung im Internet per Anzeige vorgehen. Der Aushang in einem Pausenraum war abfotografiert worden und kursierte in sozialen Medien, wie Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse dazu sagte. Wegen der Veröffentlichung persönlicher Gesundheitsdaten und Fotos der Betroffenen im Netz ohne deren Einverständnis prüft Hasse einen möglichen Datenschutzverstoß. Den Aushang im Betrieb selbst hält er hingegen für vom Bundesdatenschutzgesetz gedeckt - da die Beschäftigten vorab freiwillig ihre Zustimmung erklärt hätten.
Die Firma in Heiligenstadt hatte den Aushang Anfang Oktober im Pausenraum angebracht. Sie habe damit einen höchstmöglichen Infektionsschutz für die Beschäftigen bei gleichzeitiger Lockerung der bislang eingeschränkten Zugangsregelungen zum Pausenraum gewährleisten wollen, sagte der Geschäftsführer. Damit habe er auch den Ungeimpften ermöglichen wollen, den Pausenraum ohne Mundschutz zu nutzen. Zu diesem Zeitpunkt seien 80 Prozent der Beschäftigten geimpft gewesen. Weil auch die Hälfte der bislang nicht vollständig Geimpften inzwischen der zweiten Spritze entgegensähen, sei der Aushang auf rund sechs Wochen befristet gewesen.
Die Firma erklärte auf ihrer Internetseite, mit den Beschäftigten sei im Vorfeld gesprochen worden und sie seien um Vorschläge sowie um Zustimmung gebeten worden. Es sei um eine praktikable Lösung gegangen, sagte der Firmenchef. "Wenn nur ein einziger widersprochen hätte, hätten wir das nicht gemacht." Es sei aber kein Einspruch aus der Belegschaft gekommen. Der Aushang sei inzwischen aus dem Pausenraum entfernt worden.
Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Erfassung des Impfstatus ihrer Beschäftigten auch in der Pandemie grundsätzlich verboten und nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt - vorausgesetzt, die Beschäftigten haben "freiwillig und damit rechtswirksam" zugestimmt. Allerdings bestünden wegen des "Über-und Unterordnungsverhältnisses" zwischen Arbeitgebern und ihrem Personal regelmäßig Zweifel an der Freiwilligkeit der Einwilligung von Beschäftigten, heißt es in der Erklärung der Beauftragten.
Im Fall aus Nordthüringen betonte der Datenschutzbeauftragte Hasse, die Freiwilligkeit liege nach Bundesdatenschutzgesetz vor, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte "gleich gelagerte Interessen" verfolgten. Dies sei hier der Fall.