Erfurt Gericht weist Klage gegen AWO-Tochterfirma ab
Das Landgericht Erfurt hat die Klage des Ex-Geschäftsführers einer AWO-Tochterfirma gegen seine Entlassung als unzulässig abgewiesen. "Die Gründe dürften nicht mehr überraschen", sagte der Richter am Mittwoch. Bereits im September hatte er die Klage des ehemaligen Chefs der Arbeiterwohlfahrt-Tochterfirma AJS gGmbH, Michael Hack, gegen seine Entlassung im Jahr 2020 für unzulässig befunden. Die Klage hätte laut Vorsitzendem Richter nicht gegen die neue Geschäftsführung, sondern gegen den Aufsichtsrat gerichtet sein müssen. Bis zur Urteilsverkündung hatte das Gericht dem Kläger noch die Gelegenheit eingeräumt, die Klage abzuändern. Von den jeweiligen Parteien erschien niemand vor Gericht.
Im Jahr 2020 stand die Spitze der AWO-Tochter Alten-, Jugend- und Sozialhilfe (AJS) gGmbH monatelang unter anderem wegen überzogener Gehälter in der Kritik. Der ehemalige Geschäftsführer Hack und seine Co-Geschäftsführer hatten daraufhin um Entbindung von ihren Aufgaben gebeten, die letztlich vollzogen wurde. Hack wurde dann fristlos entlassen.
Das Verfahren war zuvor bereits vom Arbeitsgericht an das Landgericht verwiesen worden. Begründet wurde das damit, dass es sich bei der Klage eines Geschäftsführers gegen eine GmbH laut Arbeitsgerichtsgesetz um kein typisches Arbeitnehmerverhältnis handele. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.