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Gericht: Klage des Ex-AWO-Geschäftsführers unzulässig


Erfurt
Gericht: Klage des Ex-AWO-Geschäftsführers unzulässig

Von dpa
29.09.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des Bildes
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Das Landgericht Erfurt hat am Mittwoch eine Klage des Ex-Geschäftsführers einer AWO-Tochterfirma für unzulässig befunden, aber die Möglichkeit zu einer Änderung offen gelassen. Der ehemalige Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt-Tochterfirma AJS gGmbH, Michael Hack, hatte gegen seine Entlassung im Jahr 2020 geklagt. Die Klage hätte laut Vorsitzendem Richter allerdings nicht gegen die neue Geschäftsführung, sondern den Aufsichtsrat gerichtet sein müssen. Für den 27. Oktober ist ein Verkündungstermin angesetzt. Bis dahin hat der Kläger noch die Gelegenheit, die Klage abzuändern.

Im Jahr 2020 stand die Spitze der AWO-Tochter Alten-, Jugend- und Sozialhilfe (AJS) gGmbH monatelang unter anderem wegen überzogener Gehälter in der Kritik. Der ehemalige Geschäftsführer Hack und seine Co-Geschäftsführer hatten daraufhin um Entbindung von ihren Aufgaben gebeten, die letztlich vollzogen wurde. Hack wurde dann fristlos entlassen.

Das Verfahren war zuvor bereits vom Arbeitsgericht an das Landgericht verwiesen worden. Begründet wurde das damit, dass es sich bei der Klage eines Geschäftsführers gegen eine GmbH laut Arbeitsgerichtsgesetz um kein typisches Arbeitnehmer-Verhältnis handele.

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