Polizei identifiziert Verdächtigen Mann onaniert drei Mal im "Burger King"-Drive-in
Er hat es immer wieder getan – und wurde jetzt identifiziert: Ein 25-Jähriger soll mehrfach in denselben Drive-in gefahren sein, um sich dort vor jungen "Burger King"-Angestellten zu entblößen.
Das erste Mal kam der Exhibitionist im Januar: Er fuhr vormittags gegen 11.25 Uhr mit einem Mitsubishi-Geländewagen in den Drive-in der "Burger King"-Filiale in der Klever Straße in Moers und bestellte einen Kaffee.
Als die 19-jährige Angestellte ihm das Heißgetränk überreichen wollte, "öffnete der Mann seine Hose, um sich der Frau anschließend in schamverletzender Weise zu zeigen", wie die Polizei es formulierte. Im Klartext: Der Mann onanierte vor der jungen Frau.
Polizei: Ende April erkannte eine junge Frau das Kennzeichen
Am 10. April und zuletzt am 21. April passierte dasselbe fast identisch erneut. Diese Male fuhr der Exhibitionist in einem dunklen BMW vor, wieder holte er sein Geschlechtsteil heraus und onanierte. Beim letzten Mal konnte die Angestellte jedoch das Kennzeichen des Fahrzeugs erkennen.
Anhand dessen hat die Polizei nun einen 25-Jährigen identifiziert. Er stammt aus Kalkar im Kreis Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf, rund 40 Minuten Autofahrt vom Tatort entfernt. Der Mann gilt als dringend tatverdächtig.
Bis zu einem Jahr Haft für Exhibitionismus
Denn: Die Beschreibungen der Angestellten passen zu ihm, wie eine Polizeisprecherin t-online sagte. Und: Er war im Januar als Halter eines Mitsubishi-Geländewagens registriert – und zum Zeitpunkt der Taten im April dann als Halter des fraglichen BMW.
"Jetzt wird es eine Wahllichtbildvorlage geben", erklärte die Polizeisprecherin. Das heißt: Den drei geschädigten jungen Frauen werden verschiedene Fotos von Männern gezeigt – und wenn alle drei auf den Verdächtigen weisen, wird es ganz eng für ihn.
Die Polizei prüft außerdem, ob der Mann noch für weitere Taten in der Umgebung verantwortlich sein könnte. Exhibitionistische Handlungen können mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.
- Telefonat mit der Polizei
- Kreispolizeibehörde Wesel: Mitteilung vom 27. April 2022
- Kreispolizeibehörde Wesel: Mitteilung vom 31. Januar 2022
- Strafgesetzbuch (StGB): § 183 Exhibitionistische Handlungen