Erstes Urteil aufgehoben Mutter lässt Kleinkind verdursten – zweiter Prozess beginnt
Nachdem eine Mutter ihren zweijährigen Sohn verdursten lassen hatte, stand sie 2020 in Mönchengladbach
Rund drei Jahre nach dem qualvollen Tod eines Kleinkindes hat am Mittwoch vor dem Landgericht Mönchengladbach der zweite Prozess gegen die Mutter begonnen. Der Zweijährige aus Grevenbroich nahe Düsseldorf war 2019 in seinem Bettchen verdurstet. Das Landgericht hatte die Mutter im August 2020 wegen Totschlags durch Unterlassen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Dabei gingen die Richter von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil auf.
Nach Auffassung der obersten Strafrichter ist unklar, ob die heute 30-jährige Mutter wirklich wusste, dass ihr Sohn sterben würde, als er zwei Tage lang unversorgt in seinem Kinderbett in einem überhitzten Zimmer lag.
Düsseldorf: Mutter als eingeschränkt schuldfähig eingestuft
Im ersten Prozess war die Mutter von einer psychiatrischen Gutachterin wegen schwerer Depressionen und einer Krebserkrankung als nur eingeschränkt schuldfähig eingestuft worden. Die Angeklagte hatte die Unterlassung damals gestanden und ausgesagt, sie sei überfordert gewesen. Sie habe aber nie gedacht, dass das Kind sterben könnte.
Zu Beginn des Berufungsprozesses am Mittwoch erklärte der Verteidiger, seine Mandantin bleibe bei dieser Aussage. Bis zum 25. März sind neun weitere Verhandlungstage angesetzt.
- Nachrichtenagentur dpa