Düsseldorf Urteil: Stadt durfte Leiter des Gesundheitsamts feuern
Die Landeshauptstadt Düsseldorf durfte dem Leiter ihres Gesundheitsamtes im vergangenen Jahr kündigen. Das hat das Arbeitsgericht in Düsseldorf am Freitag entschieden und mitgeteilt (Az.: 11 Ca 4335/21). Der Mediziner war 2012 ins Amt gekommen und ist Internist und Infektiologe. Entsprechend galt er als Fachmann in der Corona-Pandemie.
Die Stadt wirft ihm vor, dass er Notarztdienste im Rahmen einer Klausel seines Dienstvertrages selbst geleistet, aber über seine Ehefrau abgerechnet hat, die ebenfalls Ärztin ist. Laut Arbeitsgericht hatte er dies bei einem Personalgespräch mündlich eingeräumt und später mit seiner Unterschrift bestätigt.
Zwar habe der Mediziner die erhobenen Vorwürfe im Kündigungsschutzverfahren nicht erneut eingeräumt, sie aber auch nicht bestritten. Dies reiche laut Zivilprozessordnung aus, um sie als zugestanden anzusehen.
"Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die Kündigung unwirksam ist", sagte der Anwalt des Mediziners, Marcus Iske, auf Anfrage. Die gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfe seien nicht zutreffend. Gegen das Urteil kann der Kläger Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.