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Düsseldorf: Wüst mahnt Entscheidung im Fall Lützerath zu respektieren


Erhalt oder Räumung?
Wüst mahnt Entscheidung im Fall Lützerath zu respektieren

Von dpa
Aktualisiert am 21.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Hendrik Wüst (CDU)Vergrößern des Bildes
Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen: Plädiert für respektvollen Umgang mit dem angekündigten Beschluss. (Quelle: Malte Krudewig/dpa)
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Ob Grundstücke in Lützerath für die Erweiterung des Tagebaus geräumt werden dürfen steht noch nicht fest. Ministerpräsident Hendrik Wüst appelliert jedoch jetzt schon, die anstehende Entscheidung zu akzeptieren.

Auf den Feldern eines Landwirts im Braunkohle-Ort Lützerath darf es derzeit bis zu einer ausstehenden Gerichtsentscheidung keine Rodung und Räumung für den Tagebau Garzweiler geben.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte Ende Dezember mitgeteilt, dass sich die Entscheidung verzögere und dass der zuständige Senat der Tagebaubetreiberin RWE Power AG aufgegeben habe, bis zu einer Entscheidung von Vorfeldberäumungsmaßnahmen abzusehen.

Lützerath am Rand des Tagebaus Garzweiler II bei Mönchengladbach ist zu einem Schwerpunkt der Kohle-Proteste geworden. Seit über einem Jahr sind hier Klimaaktivisten vor Ort, die für "Lützi" an den Erfolg beim Erhalt des Hambacher Waldes anknüpfen wollen.

Entscheidung in Düsseldorf: Braunkohle-Gegner hoffen

Im September 2018 hatte die Polizei den von Klimaschutzaktivisten besetzten Hambacher Forst am Rande eines Braunkohle-Tagebaus geräumt. Die Aktion ist heftig umstritten. Die Landesregierung hatte damals die Stadt Kerpen und den Kreis Düren angewiesen, die von Braunkohlegegnern errichteten Baumhäuser zu räumen. Begründet wurde dies mit Brandschutz.

"Wir werden die Entscheidung des Gerichts respektieren und erwarten, dass das alle an dem Konflikt Beteiligten genauso halten", sagte Wüst im Interview mit der Süddeutschen Zeitung am Freitag zur Frage nach einer Räumung des Protestcamps mit Hunderten Kohlegegnern durch die Polizei. Und er fügte hinzu: "Alle müssen die Spielregeln des Rechtsstaats achten. Einen Polizeieinsatz wie 2018 im Hambacher Forst sehe ich nicht."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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