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Düsseldorf: OLG will Männer nach Terror-Prozess ausweisen lassen


Sympathie für den IS
Terror-Prozess: Fünf Männer sollen ausgewiesen werden

Von dpa
28.01.2025 - 20:05 UhrLesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250128-935-428038Vergrößern des Bildes
Die Angeklagten vor Gericht in Düsseldorf: Fünf von ihnen sollen Deutschland verlassen. (Quelle: Roberto Pfeil)
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Fünf Männer sollen mit dem "Islamischen Staat" geliebäugelt haben und nun Deutschland verlassen. Das entscheidet das Oberlandesgericht in Düsseldorf.

Die Vorwürfe gegen fünf vermeintliche IS-Terroristen haben sich in Düsseldorf nach fast einem halben Jahr Prozessdauer weitgehend in Luft aufgelöst. Deswegen seien die Haftbefehle nach eineinhalb Jahren Untersuchungshaft aufgehoben worden, teilte das Oberlandesgericht mit. Die Männer, vier Tadschiken und ein Kirgise, kamen dennoch nicht frei. Sie sollen ausgewiesen werden.

Eine Fortsetzung der Untersuchungshaft stünde nicht mehr im Verhältnis der zu erwartenden Strafe. Der Hauptvorwurf der Bundesanwaltschaft, die insgesamt sieben Angeklagten hätten unter Führung eines in den Niederlanden inhaftierten IS-Mitglieds eine inländische Terrorgruppe gebildet, habe sich nicht bestätigt.

Gericht sieht radikalislamische Gesinnung gegeben

Der Senat sei nach weitgehend abgeschlossener Beweisaufnahme und 34 Verhandlungstagen zu der Überzeugung gelangt, dass zwei der Angeklagten nicht mehr tatverdächtig seien. Gegen die drei weiteren bleibe nur noch der Verdacht der Unterstützung der Terrormiliz "Islamischer Staat" durch eine Geldspende in Höhe von 20 Euro in einem Fall sowie eine randständige Mithilfe bei der Übermittlung eines Spendenbetrags von 800 Euro bei zwei der Angeklagten.

Das Gericht gehe zwar davon aus, dass sämtliche Angeklagten eine radikalislamische Gesinnung und ideologische Nähe zu der Terrororganisation des IS aufweisen. Es hätten aber weder übereinstimmende Terrorabsichten noch eine terroristische Organisationsstruktur festgestellt werden können, obwohl die Verdächtigen intensiv abgehört und überwacht worden seien.

Düsseldorf: Angeklagte kamen über die Ukraine nach Deutschland

In Freiheit gelangt seien die fünf Angeklagten nicht, weil sie unmittelbar nach Sitzungsende von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde festgenommen wurden. Alle fünf Angeklagten seien vollziehbar ausreisepflichtig. Vier von ihnen würden nun den dafür zuständigen Amtsgerichten zur Entscheidung über die Anordnung von Sicherungshaft vorgeführt. Für den fünften Angeklagten sei bereits Ausreisegewahrsam angeordnet.

Gegen zwei weitere Angeklagte sollen neue, angepasste Haftbefehle verkündet werden. Bei ihnen kommt nach dem derzeitigen Stand der Beweisaufnahme eine Verurteilung wegen IS-Mitgliedschaft in Betracht.

Die Männer sollen den Überfall Russlands auf die Ukraine genutzt haben, um über die Ukraine nach Deutschland zu gelangen. Der Prozess gegen die damals 21 bis 47 Jahre alten Verdächtigen hatte am 30. Juli vergangenen Jahres begonnen. An dem Einsatz zur Festnahme der Männer waren 2023 über 200 Polizisten beteiligt, darunter auch die Spezialeinheit GSG 9 und die Fliegerstaffel des Bundes.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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