Überraschendes Ergebnis Kontrollen an E-Ladesäulen: Verbrenner nicht das Problem
An E-Ladesäulen kommt es oft zu Verstößen von Autofahrern. Nun liegt das überraschende Ergebnis einer Schwerpunktkontrolle des Ordnungsamtes vor.
Das Ordnungsamt hat in der vergangenen Woche Schwerpunktkontrollen an den E-Ladesäulen im Düsseldorfer Stadtgebiet durchgeführt. Ziel der Aktion war es, sicherzustellen, dass die Ladesäulen ordnungsgemäß genutzt werden. Auch Fahrern von E-Autos, die keine Lademöglichkeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz haben, soll das Aufladen ihrer Fahrzeuge ermöglicht werden. Nun liegt das Ergebnis der Schwerpunktkontrollen vor.
Es wurden 194 Verwarnungen ausgesprochen und 14 Fahrzeuge abgeschleppt. Es stellte sich heraus, dass nicht die Verbrennerfahrzeuge die Hauptursache der Verwarnungen darstellen. Nur etwa ein Viertel der Verwarnungen (50 von 194) betraf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Der Großteil der Verstöße entfiel hingegen auf Elektrofahrzeuge selbst. Überwiegend wurde die notwendige Parkscheibe nicht ausgelegt. Der geringere Anteil erhielt eine Verwarnung wegen fehlender Ladetätigkeit.
Ordnungsamt appelliert an Autofahrer
Von den 14 Fahrzeugen, die abgeschleppt wurden, waren sechs mit Verbrennungsmotor und acht E-Fahrzeuge, die ohne Ladetätigkeit an den Stationen standen. Die Kontrollen werden auch nach der Schwerpunktaktion fortgeführt, um die Nutzung der Ladeinfrastruktur sicherzustellen, kündigte die Stadt an.
Das Ordnungsamt appelliert an alle Fahrzeugführer, die E-Ladesäulen nur gemäß den Vorschriften zu nutzen und die Flächen ausschließlich für den dafür vorgesehenen Nutzerkreis (mit "E" im Kennzeichen) und den eigentlichen Zweck, nämlich das Laden von Elektrofahrzeugen, zu verwenden.
Wie darf an E-Ladesäulen geparkt werden?
Die meisten Stellflächen an E-Ladesäulen sind mit einem blauen "P" ausgeschildert und erlauben das Parken für E-Fahrzeuge nur während des Ladevorgangs für maximal eine beziehungsweise vier Stunden. Nur wenige E-Ladeeinrichtungen sind noch mit dem Verkehrszeichen "absolutes Haltverbot" beschildert, was das Parken während des Ladens nur für E-Fahrzeuge erlaubt. In beiden Fällen ist das Parken grundsätzlich nur zum Laden erlaubt.
- Mitteilung der Stadt Düsseldorf vom 7. November 2024 (per E-Mail)