Am Flughafen Düsseldorf Schmuggler mit gefälschter Markenkleidung erwischt
Ein Schmuggler reist mit 3.000 Zigaretten und Kartons voll gefälschter Markenkleidung nach Deutschland ein. Seine Geschichte nimmt ihm der Zoll nicht ab.
Dass manche Reisende aus ihren Taten nichts lernen, stellte der Zoll am Düsseldorfer Flughafen Anfang August fest. Dort fiel den Zöllnern ein Mann aus Antalya (Türkei) auf, der sich eilig mit seinem Gepäck von den Gepäckbändern entfernte und augenscheinlich einen Ausgang suchte, der nicht von Zollbeamten besetzt war.
Die Zöllner eilten ihm daraufhin nach und konnten ihn zur Kontrolle seines Gepäcks bitten. Der 54-Jährige reiste mit drei großen Kartons und Handgepäck. In den Kartons fanden die Zöllner nicht nur insgesamt 3.000 Zigaretten diverser Marken, sondern auch eine Vielzahl original verpackter Kleidungsstücke bekannter Luxusmarken. Bei diesen wurde schnell ersichtlich, dass es sich ausschließlich um Fälschungen handelte.
Der Reisende gab an, all diese Sachen lediglich für Freunde und Familie mitgebracht zu haben, keinen Handel damit zu treiben und am folgenden Tag auch bereits wieder zurück in die Türkei reisen zu wollen. Diese Aussage wollten ihm die Zollbeamten aber nicht so recht glauben. Die Kleidung befand sich in Verkaufsverpackungen und trug Preisschilder mit in Euro ausgezeichneten Preisen.
Zöllner sind sich sicher einen Schmuggler erwischt zu haben
Als bei einem Datenabgleich zudem festgestellt wurde, dass gegen den Reisenden bereits im Jahr 2023 zwei Strafverfahren wegen Nichtanmeldung von Zigaretten durch den Zoll eingeleitet wurden, sahen die Zöllner es als gesichert an, dass hier ein gewerblicher Hintergrund vorlag und nicht die Familie beschenkt werden sollte.
Noch vor Ort leiteten sie Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung wegen der Zigaretten und des Bannbruchs wegen der gefälschten Kleidungsstücke zu gewerblichen Zwecken gegen den Reisenden ein. Ab hier wollte sich der Beschuldigte nicht weiter zum Sachverhalt äußern. Die Zigaretten und Kleidungsstücke wurden beschlagnahmt und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
- presseportal.de: Mitteilung des Zolls vom 16. August 2024