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Düsseldorf verbietet Partysong "Layla" auf Kirmes nach Sexismusdebatte


Nach Sexismusdebatte
Düsseldorfer Kirmes verbietet "Layla"

Von dpa
Aktualisiert am 13.07.2022Lesedauer: 1 Min.
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Die Düsseldorfer Rheinkirmes (Symbolbild): Rund vier Millionen Besucher werden erwartet. (Quelle: imago stock&people)

Nun auch in Düsseldorf: Der umstrittene Partysong "Layla" soll nicht auf der Kirmes gespielt werden. Das Verbot des Songs hatte eine Debatte ausgelöst.

"Layla" soll nicht auf der Düsseldorfer Rheinkirmes gespielt werden. Eine entsprechende Entscheidung haben die Veranstalter vom Schützenverein St. Sebastianus getroffen. "Ich bin der Meinung, dass dieses Lied überall hingehört – nur nicht auf unseren Festplatz", sagte Schützen-Chef Lothar Inden der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Stadt Düsseldorf wegen "Layla" bei den Veranstaltern vorgesprochen.

Nachdem die Schützen zugesagt hätten, dass das Lied in Festzelten und Fahrgeschäften unterbunden werden soll, habe man vonseiten der Stadt keinen Anlass für ein Verbot gesehen, so eine Sprecherin. Man habe als Verwaltung dafür aber "auch keine Rechtsgrundlage" gesehen.

Schützen-Chef: Lied entspricht nicht den traditionellen Gepflogenheiten

Schützen-Chef Inden sagte der dpa, er habe das Lied vorher nicht gekannt und sich dann mit dem Inhalt beschäftigt. Der Text entspreche in keiner Weise den Gepflogenheiten seines Traditionsvereins.

In dem Ballermann-Hit von DJ Robin & Schürze, zurzeit auf Platz 1 der deutschen Charts, heißt es unter anderem: "Ich hab 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...)."

Zu Wochenbeginn war bekanntgeworden, dass "Layla" auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest auf Drängen der Stadt nicht gespielt werden darf. Auf der wesentlich größeren Düsseldorfer Kirmes gibt es zahlreiche Fahrgeschäfte und mehrere Festzelte, in denen jeden Abend Bands spielen und DJs auflegen. Auch eine Mallorca-Party ist geplant. Die Kirmes beginnt am 15. Juli und geht bis zum 24. Juli.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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