Juristischer Paukenschlag Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe: Erstes Urteil rechtskräftig
In Dresden hat es einen juristischen Paukenschlag gegeben. Ein Angeklagter im Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe hat seine Revision zurückgenommen. Das hat Konsequenzen für den Mann.
Nach dem spektakulären Juwelendiebstahl aus dem Grünem Gewölbe in Dresden ist das erste Urteil rechtskräftig. Ein 24-Jähriger habe seine Revision zurückgenommen und sein Urteil akzeptiert, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Dresden gegenüber der Deutschen Presseagentur. Zuvor hatte die "Sächsische Zeitung" berichtet.
Der 24-Jährige war Mitte Mai wegen Mittäterschaft zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die anderen fünf damals verurteilten Männer haben Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Wann das Gericht eine Entscheidung verkündet, ist noch unklar.
Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro. Sie verursachten über eine Million Euro Schaden.
Im Vorfeld einer Verständigung über Strafrabatt war im Dezember 2022 der Großteil der Beute teils beschädigt und restaurierungsbedürftig zurückgegeben worden – die wertvollsten Stücke fehlen jedoch weiterhin.
Im kommenden Jahr soll im Zusammenhang mit dem Diebstahl ein weiterer Prozess beginnen. Die 7. Strafkammer verhandelt am 5. Januar als Jugendkammer die Anklage gegen einen 23-Jährigen wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Brandstiftung.
- Nachrichtenagentur dpa