"Combat 18 Deutschland" Prozess gegen Neonazi-Gruppe: Akten in Dortmund eingetroffen
Das Landgericht Dortmund steht vor einem bedeutenden Strafverfahren gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Combat 18". Besonders der Neonnazi Robin. S. ist bei den Behörden kein Unbekannter.
Das Landgericht Dortmund bereitet sich auf ein Verfahren gegen die rechtsextremistische Gruppe "Combat 18" vor. Die Akten im Strafverfahren gegen Stanley R. (48), Keven L. (43), Gregor M. (44) und Robin S. (39) seien am Montag eingegangen, teilte das Gericht zum Start der Woche mit. Die Bundesanwaltschaft hatte im April Anklage gegen die vier mutmaßlichen Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins erhoben. Die Angeklagten sollen gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben, indem sie den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Gruppierung aufrechterhielten.
Der Dortmunder Neonnazi Robin S. ist in der rechtsextremen Szene, sowie für Behörden kein Unbekannter. Wegen eines Raubüberfalls einen Tunesier saß er bereits mehrere Jahre im Gefängnis und pflegte Kontakt zu NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Via Instagram soll er zudem den Tod des weltberühmten Holocaust-Opfers Anne Frank und ihrer Schwester Margot verunglimpft haben. Die Gedenkstätte hatte 2022 den Post auf der Plattform X öffentlich gemacht. Weitere Wohnorte der Angeklagten befinden sich in Rheinland-Pfalz und Thüringen.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Ende Juni die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dortmund eröffnet. Termine zur Verhandlung stehen noch nicht fest, wie aus der Mitteilung des Landgerichts hervorgeht.
Mitglieder mussten offenbar "Leistungsmärsche" absolvieren
Bei "Combat 18 Deutschland" handelt es sich der Bundesanwaltschaft zufolge um einen Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung "Combat 18". "Combat18" steht für "Kampftruppe Adolf Hitler". Die deutsche Sektion ist demnach seit Oktober 2020 verboten, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik und den Gedanken der Völkerverständigung richte. Dennoch hätten die Beschuldigten den Verein mit anderen Mitgliedern bis mindestens Frühjahr 2022 weiter betrieben, so die Behörde. Die vier Männer hätten dabei eine zentrale Rolle gespielt.
Nach dem Verbot habe die Gruppe mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet. Dabei hätten die Teilnehmer zum Beispiel "Leistungsmärsche" absolviert und Aufnahmeprüfungen für neue Anwärter abgehalten.
Prüfung mit Fragen zum Nationalsozialismus
Neben einer praktischen Prüfung sei auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus Teil des Aufnahmeverfahrens gewesen. Einer der Beschuldigten habe zudem Rechtsrockkonzerte organisiert und Tonträger sowie Kleidungsstücke mit Bezug zu "Combat 18 Deutschland" verkauft. Der Name "Combat 18" steht für "Kampfgruppe Adolf Hitler" - abgeleitet vom ersten und achten Buchstaben des Alphabets (A und H).
Im April 2022 waren mehr als 800 Polizisten mit bundesweiten Razzien gegen mehrere rechtsextremistische Gruppierungen vorgegangen - darunter auch "Combat 18". Die Bundesanwaltschaft hatte Hinweise darauf, dass es auch nach dem Verbot Zusammenkünfte der Gruppe gab. Zwischenzeitig ermittelte die Behörde gegen 21 mutmaßliche Mitglieder des Vereins. In 17 Fällen seien die Verfahren im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden, hieß es.
- Mitteilung des Landgerichts Dortmund vom 9. September
- Mit Material der dpa