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Tödliche Schüsse auf Flüchtling: Polizeiausbilder verteidigt Folgeschüsse


Fall Mouhamed Dramé
Tödliche Kugeln: Ausbilder verteidigt Folgeschüsse

Von t-online, dpa, tht

02.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Dortmund - Prozessauftakt gegen fünf Polizisten wegen des Todes von Mouhamed DraméVergrößern des BildesMehrere Polizisten müssen sich wegen eines tödlichen Einsatzes vor dem Landgericht in Dortmund verantworten (Archivbild). (Quelle: Lars Heidrich/imago-images-bilder)

Im Prozess um die tödlichen Polizeischüsse auf den 16-jährigen Mouhamed Dramè spricht nun ein Ausbilder der Polizei. Vor Gericht verteidigt er das Schussverhalten seines Kollegen.

Im Prozess um tödliche Polizeischüsse auf den 16-jährigen Flüchtling Mouhamed Dramè wurde am Montag ein Ausbilder der Polizei Dortmund als Zeuge angehört. Laut den "Ruhr Nachrichten" gab dieser die Einschätzung ab, dass für den angeklagten Schützen Fabian S. keine Zeit bestanden habe, nach dem ersten Schuss abzuwarten. So viel Zeit hätten die Einsatzkräfte in einer dynamischen Lage demnach nicht. "Wenn ein Mann mit einem Messer auf einen zuläuft, heißt es vielmehr: Schießen, Schießen, Schießen", zitiert die Zeitung den Ausbilder.

Fabian S. hat vor etwa zwei Jahren im Innenhof einer Jugendhilfeeinrichtung mehrere Schüsse aus einer Maschinenpistole auf den 16-Jährigen abgefeuert. Der Flüchtling aus dem Senegal war kurz nach dem Einsatz im Krankenhaus gestorben. Auf der Anklagebank sitzen auch zwei Polizistinnen und ein weiterer Polizist wegen Körperverletzung sowie der Einsatzleiter wegen Anstiftung zu dieser. Im Prozess, der im Dezember 2023 startete, geht es um die Frage, ob die Beamten aus Notwehr oder willkürlich gehandelt haben.

Laut den "Ruhr Nachrichten", sagte der Ausbilder weiter aus, dass es bei Einsätzen stets das Ziel sein müsse, eine statische Lage nicht zu einer dynamischen Lage werden zu lassen. Nebenklägerin Lisa Grüter, die die Familie von Mouhamed Dramé vertritt, wirft den Polizisten genau das vor: Erst durch eine massive Aneinanderreihung von Fehlern, wie etwa der fehlerhafte Einsatz des Pfeffersprays, sei die Lage dynamisch geworden. Der 16-Jährige wurde demnach quasi gezwungen, aufzuspringen.

Staatsanwaltschaft bewertet den Einsatz als unverhältnismäßig

Zu der Jugendhilfeeinrichtung waren die Polizisten damals gerufen worden, weil der Minderjährige regungslos mit einem Messer auf sich selbst gerichtet im dortigen Innenhof gehockt und nicht auf Ansprache reagiert hatte.

Die Staatsanwaltschaft hat mit ihrer Anklage das gesamte Vorgehen der Polizei als unverhältnismäßig kritisiert. Schon mit dem Einsatz des Pfeffersprays und der Taser sei nicht das mildeste Mittel gewählt worden, in Besitz des Messers zu gelangen. Eine Notwehrsituation, die die letztlich fatale Intervention hätte rechtfertigen können, sahen die Ermittler nicht.

In einer Aussage vor Gericht hatte der Schütze Ende Mai sein Bedauern ausgedrückt und der Familie des Opfers sein Mitgefühl ausgesprochen. Er gab an, die Schüsse seien gefallen, weil der 16-jährige Senegalese nach dem Einsatz von Pfefferspray in hohem Tempo mit einem Messer in der Hand auf die Polizisten zugelaufen sei. Für einen Warnschuss sei keine Zeit gewesen.

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