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Niedersachsen/Bremen: Diese Corona-Regeln gelten über Weihnachten und Silvester


Weihnachten und Silvester
Diese Corona-Regeln gelten in Niedersachsen und Bremen

dpa, Kristin Hermann

23.12.2021Lesedauer: 4 Min.
Weihnachtsmarkt in Bremen (Archivbild): Für die Weihnachtstage treten in Bremen und Niedersachsen verschärfte Corona-Regeln in Kraft.Vergrößern des BildesWeihnachtsmarkt in Bremen (Archivbild): Für die Weihnachtstage treten in Bremen und Niedersachsen verschärfte Corona-Regeln in Kraft. (Quelle: Eckhard Stengel/imago-images-bilder)

Nach den Bund-Länder-Beratungen treten auch in Niedersachsen und Bremen strengere Corona-Maßnahmen in Kraft. Was über die Weihnachtsfeiertage und Silvester in den beiden Bundesländern erlaubt ist, hat t-online im Überblick.

Um eine Ausbreitung der Omikron-Variante über die Weihnachtsfeiertage zu verhindern, gelten ab den Feiertagen in Niedersachen und Bremen zusätzliche Corona-Regeln.

Von den Verschärfungen betroffen sind private Feiern, Maskenpflicht, Restaurantbesuche, Freizeitaktivitäten und Weiteres.

Niedersachsen: Kontakterfassung bei Feiern verpflichtend

In Niedersachsen dürfen sich an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen bis zu 25 Menschen drinnen oder bis zu 50 Menschen draußen treffen – vorausgesetzt, sie sind alle geimpft oder genesen.

Ab zehn Teilnehmern gilt dabei die 2G-plus-Regel, also eine zusätzliche Testpflicht. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst und FFP2-Masken getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind nur Weihnachtsfeiern zu Hause. Vom 27. Dezember an greifen dann verschärfte Kontaktbeschränkungen, die auch Silvester und Neujahr betreffen werden.

Dann dürfen maximal noch zehn Menschen zusammenkommen – Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Für Ungeimpfte sind die Vorschriften über den gesamten Zeitraum deutlich strenger: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in Bremen

Ganz so strikt wie Niedersachsen handhabt es Bremen über die Weihnachtsfeiertage nicht. Für private Treffen gelten nach dem aktuellen Stand keine Kontaktbeschränkungen. Ein Vorziehen der Regel auf die Weihnachtstage lehnte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) ab.

Es sei den Menschen nicht zuzumuten, ihre Pläne für die Feiertage so kurzfristig umzustoßen, sagte er. Aufgrund zuletzt gestiegener Infektionszahlen appellierte Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) jedoch, Weihnachten dieses Jahr nur im kleinen Kreis zu verbringen.

Wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, dürfen sich ab dem 28. Dezember auch in Bremen nur noch zehn Geimpfte und Genesene privat treffen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Für Ungeimpfte gilt hingegen sowohl über Weihnachten als auch danach, dass sie sich bei privaten Zusammenkünften nur mit dem eigenen Hausstand und zwei weiteren Personen eines anderen Hausstandes treffen dürfen.

2G-plus bei Restaurantbesuchen in Niedersachsen

Für die Gastronomie gilt während der Weihnachtsruhe die 2G-plus-Regel mit Testpflicht – egal, ob drinnen oder draußen. Die Betreiber können die Testpflicht allerdings umgehen, indem sie ihre Kapazität auf 70 Prozent reduzieren. Dann gilt lediglich 2G. Menschen mit Auffrischungsimpfung sind generell befreit von der Testpflicht. Ungeimpfte sind so oder so außen vor, sofern sie nicht von Corona genesen sind.

In der Bremer Gastronomie gilt nach Angaben der Bremer Gesundheitsbehörde zusätzlich zum Hygienekonzept vor Ort derzeit 2G.

Clubs und Diskotheken schließen

Freizeitangebote wie Kino, Theater oder Zoo sind unter der Bedingung der 2G-plus-Regel erlaubt, bei einer reduzierten Kapazität von 70 Prozent reicht auch 2G. Untersagt sind hingegen Großveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern. Auch Clubs und Diskotheken müssen schließen.

In Bremer Kinos oder Museen gilt 2G. Ebenso bleiben Sportstudios und Schwimmbäder vorerst geöffnet. Geimpfte und Genesene dürfen auch nach dem 24. Dezember auf dem Sportplatz und in Hallen weiterhin Individual- und Mannschaftssportarten betreiben.

Großveranstaltungen mit bis zu 5.000 Menschen weiterhin erlaubt

Clubs, Diskotheken und Festhallen werden im kleinsten Bundesland schon von Heiligabend an schließen. Großveranstaltungen mit bis zu 5.000 Menschen drinnen und bis zu 15.000 Menschen unter freiem Himmel bleiben hingegen gestattet. Überregionale Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sollen aber ohne Publikum stattfinden.

Als Beispiel nannte ein Sprecher der Gesundheitsbehörde Heimspiele von Werder Bremen und den Fishtown Pinguins, zu denen sonst Gästefans und Zuschauer aus ganz Norddeutschland kämen. Ab dem 28. Dezember wird zudem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Großveranstaltungen Pflicht.

Niedersachsen verschärft Maskenpflicht beim Einkaufen

Anders als im Rest Deutschlands gilt die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen nicht mehr, nachdem ein Gericht sie vergangene Woche für nicht notwendig erklärt hat. Die Landesregierung hat daraufhin aber die Maskenpflicht verschärft: Wer zwischen den Jahren ein Geschenk umtauschen oder einen Gutschein einlösen will, muss im Laden eine FFP2-Maske tragen. Das gilt seit Dienstag auch in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten, Drogerien und Apotheken.

In Bremen gilt im Einzelhandel derweil die 2G-Regel, außer in Geschäften des täglichen Bedarfs. In allen Geschäften herrscht Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske).

Niedersachsen lässt auch Ungeimpfte zum Friseur

Für körpernahe Dienstleistungen gilt in Niedersachsen auch während der Weihnachtsruhe die 3G-Regel. Ungeimpfte sind hiervon also nicht ausgeschlossen, wenn sie einen aktuellen Negativtest vorlegen können. Drinnen muss aber eine FFP2-Maske getragen werden.

In Bremen können körpernahe Dienstleistungen, darunter auch Friseurbesuche, hingegen nur von vollständig Geimpften oder Genesenen in Anspruch genommen werden.

Böllerverbot in beiden Bundesländern

Kann das neue Jahr mit Böllern und Raketen eingeläutet werden? Ja – allerdings nur im kleinen Rahmen. Bundesweit gilt ein Verkaufsverbot für Feuerwerk, mit der Ausnahme von Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen. An Silvester und Neujahr ist in Niedersachsen zudem das Abbrennen von Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen verboten.

Welche Plätze das sind, legen die Kommunen fest. Ab 21 Uhr an Silvester, bis 7 Uhr an Neujahr ist auf diesen Flächen selbst das Mitführen von Feuerwerk untersagt.

Auch in Bremen ist der Verkauf von Pyrotechnik im Vorfeld des Jahreswechsels sowie das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk verboten. An Silvester gilt zudem bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Demonstrationen sind darin ebenfalls eingeschlossen.

3G und Maskenpflicht im ÖPNV

Busse und Bahnen dürfen derzeit nur von Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten benutzt werden. Außerdem muss in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und Stationen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Auch in den Bussen und Bahnen der Bremer Straßenbahn AG gilt derzeit die 3G-Regelung. Ab dem 1. Januar 2022 tritt in den Warnstufen 2 und 3 zudem eine FFP2-Maskenpflicht für alle ab 16 Jahren in Kraft.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Informationen der Bremer Gesundheitsbehörde
  • Webseite Land Niedersachsen
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