Pandemie in Bremen Corona-Warnstufe 3 tritt wieder in Kraft
Die Inzidenz in Bremen liegt mittlerweile weit unter der Marke von 1.000, und auch die Einweisungen von Corona-Patienten in die Krankenhäuser der Stadt nehmen ab. Aus diesem Grund werden die Corona-Regeln in vielen Bereichen gelockert.
Inhaltsverzeichnis
- 10. Februar: Lockerere Corona-Regeln in Kraft getreten
- Nachfrage nach Impfungen in Apotheken bisher gering
- 7. Februar: Quarantäne-Regeln in Kitas werden gelockert
- 04. Februar: Vierte Impfung ab sofort möglich
- 01. Februar: Freie Impfstoffwahl in allen Impfstellen und mobilen Teams
- 27. Januar: Polizei-Büro wegen Corona geschlossen
15. Februar: In Bremen gilt wieder Corona-Warnstufe 3
In Bremen werden die Corona-Maßnahmen weiter gelockert. Die Corona-Warnstufe 3 tritt in Kraft. Das teilte der Senat mit. Seit mehreren Tagen liegt die Hospitalisierungsrate unter dem Wert von neun.
Neben dem Wechsel in die nächst niedrigere Warnstufe fällt auch die Kontaktdatenerfassung in Bereiche des öffentlichen Lebens weg. Das betrifft laut "MK" beispielsweise Restaurants, Cafés oder Kulturveranstaltungen. Nachdem die 2G-Regelung im Einzelhandel aufgehoben wurde, fällt sie nun auch in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie beim Indoor-Sport weg. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen.
14. Februar: Boveschulte hofft auf allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren
In der Debatte um die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte dazu aufgerufen, auf parteipolitische Profilierungen zu verzichten. Die die geltende gesetzliche Regelung biete ausreichend Spielraum, um die Impfpflicht "sachgerecht und mit dem notwendigen Maß an Pragmatismus umzusetzen", sagte der SPD-Politiker der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung".
"Die Länder müssen sich jetzt darauf verständigen, wie sie diese Spielräume möglichst einheitlich nutzen." Er rief dazu auf, nicht das Ziel aus den Augen zu verlieren: "Es geht um den Schutz der verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft."
Bremen: Geltendes Recht auch bei Vollzugsproblemen umsetzen
Das im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte etwa in Arztpraxen, Pflegeheimen und Kliniken bis zum 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte angekündigt, den Vollzug der Impfpflicht auszusetzen. Sie sei in der jetzigen Form nicht umsetzbar, der Bund müsse nachbessern. Später schob er nach, dass Bayern sich an Bundesrecht halten werde.
Bovenschulte sagte zu Söders Vorstoß: "Man kann ja geltendes Recht nicht deshalb für unanwendbar erklären, weil man praktische Vollzugsprobleme sieht." Solange ein Bundesgesetz gelte, müssten die Länder es auch umsetzen. Der SPD-Politiker sagte auch, er hoffe auf eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren.
10. Februar: Lockerere Corona-Regeln in Kraft getreten
Ab heute ist Shoppen in Bremen wieder für Ungeimpfte möglich. Der Senat hatte am Dienstag beschlossen, die im Einzelhandel geltende 2G-Regelung aufzuheben, am Mittwoch gab es dann die Bestätigung der Bremischen Bürgerschaft. Damit müssen Kundinnen und Kunden keine Nachweise mehr über ihren Impf- oder Genesenenstatus vorzeigen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske zum Schutz vor Corona-Infektionen bleibt aber bestehen, wie die Gesundheitsbehörden mitteilten.
Beim Besuch von Restaurants oder Veranstaltungen müssen zudem die Kontaktdaten nicht mehr hinterlegt werden. "In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen werden wir bei Neuinfektionen selbstverständlich weiterhin alle Kontakte ermitteln, um jene zu schützen, die besonders gefährdet sind", so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard.
Warnstufe wird ab Montag heruntergesetzt
Zusätzlich wird Bremen ab Montag (14. Februar) von der Warnstufe 4 auf die Warnstufe 3 heruntergesetzt, so die Stadt weiter. Die 4er-Stufe greift dann, wenn die Hospitalisierungsinzidenz über 9 liegt. Bei der 3er-Stufe darf diese höchstens bei 9 liegen.
Dadurch wird die 2G-plus-Regel in der Gastronomie und anderen Betrieben mit der 2G-Regel ersetzt. Clubs und Diskotheken bleiben weiter geschlossen.
8. Februar: Bremen hebt 2G-Regel für Einzelhandel auf
Der Senat beschloss am Dienstag, die im Einzelhandel geltende 2G-Regelung aufzuheben. Damit müssen Kunden künftig keine Nachweise mehr über ihren Impf- oder Genesenenstatus vorzeigen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske zum Schutz vor Corona-Infektionen bleibt aber bestehen, wie die Gesundheitsbehörden mitteilten.
Zudem wurde beschlossen, die Kontakterfassung beispielsweise in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen abzuschaffen. Am Mittwoch befasst sich der zuständige Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft mit dem Beschluss. Stimmt das Gremium zu, kann die Änderung in Kraft treten.
Nachfrage nach Impfungen in Apotheken bisher gering
Im Bundesland Bremen haben bislang fünf Apotheken die Bescheinigung der Apothekerkammer für eigenständige Corona-Impfungen beantragt und erhalten. Das teilte Geschäftsführerin Isabel Justus auf Anfrage mit.
Aktuell sei die Nachfrage der Kundinnen und Kunden nach Impfungen in der Apotheke aber auch nicht hoch. In den Impfzentren in Bremen und Bremerhaven seien Termine frei verfügbar, "so dass im Grunde kein Impfdruck besteht".
Rund 150 Apothekerinnen und Apotheker in Bremen hatten im Januar und Februar das Schulungsangebot genutzt, um selbstständig in der Apotheke gegen Covid-19 impfen zu können, wie Justus sagte.
Dies war der erste Schritt der Vorbereitung. Der zweite ist die Erlaubnis der Kammer, dass eine Apotheke tatsächlich Impfstoffe bestellen darf. Einen Überblick, in welchen Apotheken tatsächlich geimpft werde, habe die Kammer nicht, sagte die Geschäftsführerin.
7. Februar: Quarantäne-Regeln in Kitas werden gelockert
Ab sofort müssen nicht mehr alle Kinder einer Kita-Gruppe in Quarantäne, wenn es in dieser einen positiven Corona-Fall gegeben hat. Das teilte die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung in einem Schreiben an die Eltern und Mitarbeitenden in Kindertagespflegeeinrichtungen mit.
Symptomfreie Kinder müssen sich nach der neuen Verordnung in den ersten fünf Tagen nach dem Kontakt mit einer infizierten Person täglich auf das Virus testen, dürfen aber weiterhin an dem Betreuungsangebot teilnehmen. Für genesene und geimpfte Kinder entfällt die Testpflicht.
Kinder, die positiv auf das Virus getestet wurden, müssen sich allerdings zehn Tage in Isolation begeben. Sollten sie symptomfrei sein, ist ab dem siebten Tag ein Freitesten möglich.
Sind mehr als 20 Prozent der Kinder einer Gruppe infiziert, also beispielsweise vier von 20, pausiert das Betreuungsangebot für fünf Tage. Danach wird die Gruppe wieder geöffnet.
04. Februar: Vierte Impfung ab sofort möglich
In Bremen und Bremerhaven ist seit Donnerstag die zweite Auffrischungsimpfung und damit vierte Impfung gegen das Coronavirus möglich. Verimpft werden dabei die Vakzine von Biontech und Moderna. Wie der Senat mitteilt, ist die Impfung in allen Impfzentren, Impfstellen sowie in den Impftrucks, Impfbussen und mobilen Teams möglich.
Die Impfung ist für folgende Personen möglich:
- Alle Personen, die 1952 oder früher geboren sind und vor mindestens drei Monaten ihre erste Auffrischungsimpfung erhalten haben
- Alle Personen ab fünf Jahren mit einer Immunschwäche sowie einem Abstand von drei Monaten zur letzten Auffrischungsimpfung
- Bewohner oder Betreute in Pflegeeinrichtungen ebenfalls nach drei Monaten
- Personal aus medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, deren erste Auffrischungsimpfung sechs Monate zurückliegt. Zudem wird ein Nachweis über ihre Tätigkeit benötigt
"Es ist zu begrüßen, dass die Stiko eine schnelle und deutliche Empfehlung zur vierten Impfung ausgesprochen hat. Wir sind in der Lage, diese Empfehlung sofort umzusetzen", sagte Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. "Eine Impfung ist und bleibt der beste Schutz vor dem Coronavirus."
01. Februar: Freie Impfstoffwahl in allen Impfstellen und mobilen Teams
In der Freien Hansestadt dürfen Bremer nun selbst entscheiden, mit welchem Vakzin sie sich impfen lassen wollen, wie der Senat am Dienstag mitteilte. "Ich freue mich, dass wir nach dem erfolgreichen Test im Impfzentrum Am Brill die freie Wahl jetzt in ganz Bremen anbieten können", sagte Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Zur Auswahl stehen dabei die Impfstoffe von Moderna und Biontech. Das gilt aber nur für Personen, bei denen keine medizinischen Indikatoren dagegensprechen, wie es weiter heißt. Unter 30-Jährige und Schwangere bekommen daher weiterhin den Impfstoff von Biontech.
Neben den vier Impfstellen in Oslebshausen, Vegesack, im Weserpark und im Einkaufszentrum Duckwitz können Bremerinnen und Bremer auch eine freie Wahl in den mobilen Teams und Impftrucks treffen.
27. Januar: Polizei-Büro wegen Corona geschlossen
Die Corona-Lage in Bremen hat massive Auswirkungen auf die Arbeit der Polizei. Im kleinsten Bundesland müssen die Beamten das Beratungsangebot absagen, weil die Kapazitäten fehlen.
Wie ein Sprecher der Polizei-Gewerkschaft gegenüber "Bild.de" sagte, fielen derzeit 279 der insgesamt 2.930 Einsatzkräfte aus. 68 davon seien tatsächlich an Corona erkrankt, bei 211 bestünde ein Verdacht auf eine Infektion.
19. Januar: Schärfere Corona-Regeln mit Tests für Kita-Kinder
Die Regierung des Landes Bremen hat am Dienstag schärfere Corona-Regeln unter anderem mit regelmäßigen Tests für Kita-Kinder beschlossen. Kinder dürfen demnach in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche getestet werden, wie der Senat mitteilte. Möglicherweise könnten die neuen Regeln schon diese Woche in Kraft treten, sagte ein Sprecher. Das Parlament müsse aber noch zustimmen.
Die Testung der Kita-Kinder könnten zu Hause oder in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen. "Ich möchte, dass möglichst alle Kinder in die Betreuung kommen und nicht wegbleiben, weil ihre Eltern befürchten, dass sie auf ungetestete Kinder treffen", sagte Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) der dpa. Ihre Gespräche mit Beschäftigten und mit Eltern hätten gezeigt, dass mehr Verbindlichkeit nötig sei. Getestet werden soll mit Antigen-Schnelltests, die als "Lolli-Tests" funktionierten.
Der Senat beschloss darüber hinaus unter anderem eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und Einzelhandel schon ab sechs Jahren. Außerdem soll die 2G-plus-Regel unabhängig von der Warnstufe im Bundesland Bremen bis zum 13. Februar gelten. Dies bedeutet, dass Geimpfte und Genesene auch einen aktuellen Corona-Test benötigen, wenn sie zum Beispiel in einem Restaurant im Innenraum essen wollen. Ausnahmen von der Testpflicht gelten für alle, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, oder die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Auch Kinder unter 18 Jahren sind in Bremen von 2G plus ausgenommen.
Im Vergleich der Bundesländer hat Bremen die höchste Sieben-Tage-Inzidenz. Sie lag am Dienstag nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 1.297,4. Die Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen sieben Tagen gemeldet wurden.
18. Januar: Inzidenz in Bremen sinkt weiter
Die Ansteckungsrate mit dem Coronavirus im Bundesland Bremen geht zurück, ist aber immer noch die höchste aller Länder. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank am Dienstag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) auf 1.297,4 – nach 1.389,3 einen Tag zuvor.
Den zweithöchsten Wert unter den Bundesländern verzeichnet laut RKI Berlin mit einem Wert von 962,8. Deutschlandweit betrug die Sieben-Tage-Inzidenz am Montag 553,2 – das war erneut ein Höchstwert.
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Nach RKI-Angaben gab es im kleinsten Bundesland Bremen 1.248 bestätigte Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Vier Menschen starben im Zusammenhang mit dem Coronavirus, die Gesamtzahl stieg auf 624.
17. Januar: Bremen weiter Spitzenreiter bei Corona-Inzidenz
Die Corona-Infektionslage bleibt im Bundesland Bremen angespannt. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank am Montag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) leicht auf 1.389,3 – nach 1401,2 einen Tag zuvor. Damit hat Bremen bundesweit weiterhin die deutlich höchste Inzidenz.
Den zweithöchsten Wert unter den Bundesländern verzeichnet laut Robert Koch-Institut Berlin mit einem Wert von 947,7. Deutschlandweit betrug die Sieben-Tage-Inzidenz am Montag 528,2 – sie erreichte damit einen neuen Höchstwert.
Nach RKI-Angaben gab es im kleinsten Bundesland Bremen 401 bestätigte Neuinfektionen. Weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gab es zunächst nicht, die Gesamtzahl blieb unverändert bei 620.
In dem aus zwei Städten bestehenden Bundesland ist die Stadt Bremen besonders stark betroffen. Nach Angaben des Bremer Gesundheitsressorts sank die Sieben-Tage-Inzidenz dort auf 1.475,0 (Stand Sonntag), einen Tag zuvor hatte der Wert bei 1.495 gelegen.
Die Hospitalisierungsinzidenz blieb unverändert bei 15 – so viele von 100.000 Einwohnern wurden binnen einer Woche mit einer Corona-Infektion im Krankenhaus aufgenommen. In Bremerhaven lag die Inzidenz bei 949,3, die Hospitalisierungsinzidenz bei 7,93.
- Gesundheitsbehörde Bremen
- Material der Nachrichtenagentur dpa
- dpa Landesdienst
- Brief der Senatorin für Kinder und Bildung vom 4. Februar
- "Bild.de": "Keine Beratung wegen Corona!"
- Webseite Senatspressestelle Bremen
- "MK": "Bremen: Jetzt nur noch Corona-Warnstufe 3 trotz hoher Zahlen – warum?"