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Bremerhaven: Mann verschwindet bei "Probefahrt" mit hochwertigem Auto


Verkäufer wird stutzig
Mann leiht sich Auto für "Probefahrt" – und haut ab

Von t-online, MAS

26.02.2025 - 13:38 UhrLesedauer: 1 Min.
Mann vor einer Probefahrt im Autohaus (Symbolbild): Der vermeintliche Kunde war stundenlang verschwunden.Vergrößern des Bildes
Mann vor einer Probefahrt im Autohaus (Symbolbild): Der vermeintliche Kunde war stundenlang verschwunden. (Quelle: Zeljko Dangubic)
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Ein Mann leiht sich in einem Autohaus in Bremerhaven einen hochwertigen Wagen für eine Probefahrt. Doch bei einer kurzen Spritztour bleibt es nicht.

Am Mittwochvormittag hat sich ein Mann in einem Autohaus in Bremerhaven-Lehe einen hochwertigen Kombi für eine Probefahrt ausgeliehen. Dass er sich dabei mit falschen Papieren auswies, fiel zunächst nicht auf.

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Ein Autohaus-Mitarbeiter sei jedoch stutzig geworden, als der Mann auch nach mehreren Stunden nicht von seiner Probefahrt zurückgekommen war, teilt die Polizei mit. Daraufhin machte sich der Verkäufer auf den Weg zu der Wohnadresse des Mannes im Landkreis Cuxhaven.

Autoverkäufer fährt zur Wohnadresse

Dort traf er jedoch nicht auf seinen vermeintlichen Kunden, sondern auf einen Bewohner, dem am Morgen seine Geldbörse samt Papieren gestohlen worden war. Diese Ausweisdokumente hatte der Unbekannte schließlich im Autohaus vorgelegt.

Nach einer Anzeige wegen Diebstahl der Geldbörse und der Unterschlagung des hochwertigen Autos veranlasste die Bremerhavener Polizei eine Fahndung.

Bayrische Polizei stoppt Wagen bei Bamberg

Mit Erfolg: Am späten Nachmittag meldete sich die Polizei Bayern in Bremerhaven und teilte mit, dass das gesuchte Auto im Rahmen einer Verkehrskontrolle bei Bamberg gestellt wurde – rund 600 Kilometer entfernt. Die bayerischen Beamten stellten den Kombi sicher. Die weiteren Ermittlungen sollen zeigen, ob der in Bayern gestellte Fahrer für die Straftaten verantwortlich ist oder noch weitere Personen beteiligt sind.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Bremerhaven vom 26. Februar 2025
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